Erstellt am 10.06.2005 um 20:26 Uhr von otto
Das BetrVG schreibt diese Gespräche zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vor (§ 74 Abs. 1 BetrVG). Mein Tipp ist: Sie sollten das Problem bei der nächsten BR-Sitzung ansprechen und darauf hinweisen, daß der BR auf viele Einflußmöglichkeiten verzichtet, wenn er diese Gespräche nicht durchführt.
Ansonsten: Kommen Sie zu einer W.A.F. - Schulung. Da werden Sie geholfen!
Erstellt am 15.06.2005 um 14:06 Uhr von neuling
Hallo,
der §74 Abs.1 sagt folgendes aus.
AG und BR sollten mind. einmal im Monat zusammentreten.
Das heißt aber noch nicht das sie das machen müssen.
Wenn aber gravierende Probleme bestehen einfach einen Antrag stellen, diesen muss der BR bearbeiten und ggf. mit der GF besprechen.