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Dieser Beitrag ist vor 21 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Müssen Monatsgespräche sein?

H
hyde
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, sind die Monatsgespräche des BR mit der GF nicht vorgeschrieben? Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt dass unser BR keine durchführt. Da wird es natürlich für mich als Schwerbehinderten-Vertretung schwierig die aktuelle Entwicklung des Hauses im Auge zu haben. Gibt es eine Möglichkeit den BR zur Wahrung der Pflichten zu bewegen? Bin erst seit kurzer Zeit in dieser Position und hatte noch keine Schulung.

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Community-Antworten (2)

O
otto

10.06.2005 um 22:26 Uhr

Das BetrVG schreibt diese Gespräche zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vor (§ 74 Abs. 1 BetrVG). Mein Tipp ist: Sie sollten das Problem bei der nächsten BR-Sitzung ansprechen und darauf hinweisen, daß der BR auf viele Einflußmöglichkeiten verzichtet, wenn er diese Gespräche nicht durchführt. Ansonsten: Kommen Sie zu einer W.A.F. - Schulung. Da werden Sie geholfen!

N
Neuling

15.06.2005 um 16:06 Uhr

Hallo,

der §74 Abs.1 sagt folgendes aus. AG und BR sollten mind. einmal im Monat zusammentreten. Das heißt aber noch nicht das sie das machen müssen. Wenn aber gravierende Probleme bestehen einfach einen Antrag stellen, diesen muss der BR bearbeiten und ggf. mit der GF besprechen.

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