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Betriebsrat führt keine Monatsgespräche: Suche Argumente, um die Monatsgespräche wieder aufzunehmen

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Zedris
Jan 2018 bearbeitet

Vor langer, langer Zeit gab es mal Monatsgespräche aber an die Zeit erinnert sich kaum noch einer der BRMs. Stattdessen trifft sich die BRV und der StBRV regelmäßig mit einem Vertreter der GL einmal in der Woche, holt die Anhörungen ab und bringt Fragen vor, die im Gremium abgestimmt wurden. Viele unserer BRMs wussten nicht einmal (ja Fortbildung ist nicht so gut bei uns), dass es ein Anrecht auf Monatsgespräche gibt (und einige scheuen auch die extra Zeit, die sie dafür aufbringen müssten). Die BRV argumentiert, dass im §74* ja nicht "müssen" steht, sondern nur "sollen", also müsse es keine Monatsgespräche geben. Auch wenn ich die Kommentare so verstehe, dass dieses "sollen" schon eher in die Richtung "müssen" geht, als in die Richtung "können". Die BRV sieht es als problematisch an, wenn das Gremium (13 Leute) sich mit der GL treffen würde, weil das Gremium zu groß ist und weil es nichts zu besprechen gäbe.

Könnt ihr mir mal sagen, wie die Monatsgespräche so ablaufen: Plant das Gremium minutiös wer was sagen darf? Wählt ihr einen Sprecher? Ist es eine lockere Gesprächsrunde? Welche Themen diskutiert ihr? Und warum wollt ihr als Gremium nicht auf das Monatsgespräch verzichten?

Ich sehe es so, dass das Fehlen der Monatsgespräche zu einer Erstarrung der Kommunikation führt: Die BRV bringt zwar unsere Fragen vor, aber die Antworten gibt es dann erst später und wenn dann wieder Rückfragen entstehen, können die ja frühestens wieder zwei Wochen später (BR Sitzungen nur alle 2 Wochen) diskutiert und abgestimmt werden.

*Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten.

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Community-Antworten (6)

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rkoch

26.06.2012 um 13:45 Uhr

Du solltest den Kommentar zu diesem Thema komplett lesen.

Zwar wird es wegen der "Zusammenarbeit" als Pflichtveranstaltung angesehen, so weit beide Seiten aber die Erforderlichkeit einer "Monatsbesprechung" nicht sehen, ist eine diesbezügliche "Pflichtverletzung" nicht strafbewehrt.

Weiter gilt dieses Gebot zwar grundsätzlich für den gesamten BR, der BR kann sich aber "vertreten" lassen, z.B. durch einen Ausschuss.

In diesem Sinne kann Euer Treffen zwischen BRV/stellv. und GF an Stelle des Monatsgespräches treten, dient es doch offensichtlich dem selben Zweck. Und so weit BR und GF diese Form des Kontakts für zweckmäßig erachten ist das so in Ordnung. Offenbar finden diese Gespräche ja sogar noch häufiger statt als "monatlich", insofern ist die Pflicht sogar übererfüllt.

Plant das Gremium minutiös wer was sagen darf? etc.

Wozu? Im Grund läuft es genau so wie Du beschreibst: Der BR beschließt im Vorfeld, welche Themen zu beraten sind und ggf. auch schon welche Haltung der BR zu gewissen Sachen hat. Während des Gesprächs werden die Themen beraten. Das "wie" ergibt sich aus dem Verhältnis der Teilnehmenden. Ein offenes Gespräch aller beteiligten ist ebenso möglich wie die Variante, dass nur der Verhandlungsführer (i.d.R. BRV) spricht. Die Variante die Du ansprichts wird die absolute Ausnahme sein, da derartiges nur funktionieren würde, wenn man schon vorher weiß, wie das Gegenüber reagiert. Spätestens wenn die Gegenseite einen unerwarteten Einwurf macht, ist das "wer sagt was" nicht mehr durchführbar.

Und warum wollt ihr als Gremium nicht auf das Monatsgespräch verzichten?

Das Monatsgespräch ist i.d.R. (gerade in größeren Betrieben) die einzige Chance auch mal einen "echten" Entscheider an den Tisch des BR zu bekommen. Mit "Lakaien" zu verhandeln führt i.d.R. ins Leere, da diese ja "nur" zuhören können, aber für irgendwelche anderen Aktionen sich beim "Entscheider" rückversichern müssen. Die "Entscheider" in einem Unternehmen haben i.d.R. einen derart vollen Terminplan, dass man froh sein darf, einen solchen mal einmal im Monat zu sehen.....

Insofern stellt sich auch die Frage welchen Status der "Vertreter der GL" bei Euch hat. Denn der Zustand, den Du in Deinem letzten Absatz darstellst, spricht nicht dafür, dass dieser einen Gesprächspartner des BR im Sinne des Monatsgespräches darstellt. Sollte also dieser "Vertreter" derjenige sein, der auch zum Monatsgespräch käme, würde das wieder dieses Monatsgespräch ad absurdum führen. Das könnt ihr Euch dann sparen... Oder eben verlangen, dass die GF selbst (oder eben ein kompetenter "Entscheider") sich bei Euch einfindet. Dieses Recht habt ihr eben nach §74..

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luckyman

26.06.2012 um 17:15 Uhr

Juristen sagen auch: "sollen heisst müssen"

Erinnere alle Beteiligten an den Grundsatz der Vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Wir arbeiten das Protokoll der letzten Sitzung ab und erläutern die aktuellen Probleme. Meistens vorgetragen vom Vorsitzenden.

Macht euch nicht so klein!

K
Kulum

26.06.2012 um 17:33 Uhr

Es wird auch zutreffenderweise häufig die Meinung vertreten, dass es wenig Sinn macht einen Geschäftsführer mit einem 17er Gremium zu "überfallen". Auch einer gegen 7 ist nicht unbedingt eine gute Basis für ein konstruktives Gespräch. Ich möchte z.B. mal sehen was der BR davon hält, wenn ein AN zukünftig vor sieben Vorgesetzten eine eine Unpünktlichkeit rechtfertigen soll. Ich finde, was bei euch praktiziert wird gar nicht so verkehrt

Z
Zedris

26.06.2012 um 18:36 Uhr

Danke euch für eure Beiträge! @rkoch: Danke, ich hatte den Kommentar komplett gelesen und weiß auch, dass die Gespräche nicht stattfinden müssen und ich suche auch nicht nach einer strafbewehrten Pflichtverletzung. Dass sich der BR vertreten lassen kann, weiß ich auch, aber einfach 2 BRMs abordnen wäre ja auch dann nicht in Ordnung (wobei es dazu nie einen Beschluss gab, weil es sich nach Meinung der BRV nicht um Monatsgespräche handelt.) @luckyman: Danke luckyman aber was meinst du genau mit dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit in diesem konkreten Fall? Wie könnte ich mehr BRMs davon überzeugen, dass Monatsgespräche sinnvoll wären? 2. Problem ist, dass ich meine, dass der Vertreter, den die GL entsendet (zu den wöchentlichen Anhörungen), eigentlich nicht der richtige Vertreter ist, denn er muss sich immer erst bei der GL rückversichern. @Kulum: Es wird bei uns ja so argumentiert, dass ja eigentlich keine Monatsgespräche stattfinden müssen. Insofern ist das wöchentlich Abholen der Anhörungen ja offensichtlich nicht der Ersatz fürs Monatsgespräch. Und dann hat das Gremium auch nie darüber befunden, dass zum wöchentlichen Monatsgespräch nur 2 Personen gehen (weil: es finden ja angeblich gar keine Monatsgespräche statt).

B
BRMetall

26.06.2012 um 19:36 Uhr

Der BR kann zwar PER BESCHLUSS hier das 74er Gespraech deligieren. Aber nur per Beschluss und nicht einfach auf Wiklen des BRV. Also, falls kein Beschluss den BRV auffordern es mit dem BR zu machen und auch darauf hinweisen, dass man ggf einen anderen BRV waehlen kann.

Es geht weiter such nicht, dass man per geschicktem Beschluss ggf eine kleine Liste des BR hier aus Monstsgespraechen ausbootete. Auch kann man mit Deligstion auf BRV und St.BRV die SBV ausbooten. Dann gilt das Gespraech der beiden BRM als 74er Gespraech und die SBV nimmt dann teil.

B
Betriebsrätin

26.06.2012 um 19:43 Uhr

BRV und st. BRV können nicht eigenmächtig entscheiden, dass nur sie beide das Monatsgespräch § 74 führen. Dazu bedarf es eines Beschlusses.

PS: Jeder BR hat die BRV und st.BRV die sie verdient weil gewähöt haben.

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