@Sonnenschein
§34 (2) BetrVG schreibt doch aber vor, dass Einwendungen schriftlich zu erheben sind. Wie kann der AG dann sagen, er möchte das nicht?? Naja, schwieriger AG, sonst wird den BR immer vorgeworfen, unnötig Kosten zu verursachen und zuviel Zeit dafür aufzuwenden. Hier scheint es andersherum. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil, dann bräuchte Euer AG sich das nicht vom Anwalt vorlesen lassen.
@Paula
auf den Seminaren zum Thema "Protokollführung bei BR-Sitzungen wird gelehrt, dass Protokolle, Niederschriften, Mitschriften oder wie auch immer die Dinger nun heißen, nach dem Erstellen fertig sein sollen und nicht auf der nächsten Sitzung noch mal besprochen werden (und das Besprochene muss dann wieder schriftlich festgehalten werden), damit daraus nicht eine Endlosschleife wird. Vielleicht kann man sich ja auch schon während einer Besprechung/Sitzung bei kritischen Themen über einen Wortlaut einigen, mit dem beide Seiten einverstanden sind. Schreibt jede Seite ein Protokoll, ist hinterher trotzdem nicht der Beweis da, ob etwas nun so oder andersrum gesagt wurde. Außerdem ist es doch zeitaufwändig, zwei Protokolle zu schreiben, oder?? Die Anmerkungen zum Protokoll machen wesentlich weniger Arbeit, zumindest bei uns :-)
@Mona-Lisa
o.k., dass mit dem Monatsgespräch=BR-Sitzung war mein Fehler, trotzdem sollte man doch für alle Zusammenkünfte, egal ob gesetzlich vorgeschrieben oder nicht und egal mit welchem Namen eine zeitsparende für beide Seiten angenehme Lösung finden. Schreibt jede Seite ein Protokoll, ist hinterher trotzdem nicht der Beweis da, ob etwas nun so oder andersrum gesagt wurde. Da geht es doch nicht immer um Beschlüsse, sondern auch darum, ob die jeweils andere Seite z. B. über irgendwelche Dinge unterrichtet wurde, oder eben nicht.
Und in § 34 BetrVG heißt es ganz klar Sitzungsniederschrift und nicht Protokoll. (Auch beim o. g. Seminar gelernt).
Viele Grüße
Zuli