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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

"Monatsgespräche" gem. § 74 BetrVG - nur mit dem BRV oder allen BR-Mitgliedern?

J
Jens
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Leidensgenossen, was wäre die Welt so schön, wenn wir keine Arbeitgeber oder deren Vertreter hätten! Unser GF ist der Meinung, daß die sog. "Monatsgespräche" gem. §74 BetrVG nur mit ihm und dem BR-Vorsitzenden sowie dem Stellvertreter durchgeführt werden. Wir als BR sind da allerdings ganz anderer Meinung, denn im §74 heißt es, daß diese Gespräche mit dem AG und dem BR, also sämtliche Vollmitglieder bzw. ggfs. Ersatzmitglieder, erfolgen. In unserem Falle besteht der BR aus neun Mitgliedern. Wie seht ihr das? Vielen Dank für die Antworten und ich wünsche Euch einen guten Wirkungsgrad für die zukünftige BR-Arbeit. Gruß Jens

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Community-Antworten (7)

P
packer

30.10.2006 um 13:54 Uhr

moin jens,

ihr liegt völlig richtig, jedenfalls nach fitting (23. Ausgabe, Seite 952 Rdnr. 7). der spricht ausdrücklich von allen BRMitgl. sind ordentliche Mitglieder verhindert, ist das jeweils in betracht kommende ersatzmitglied zu laden.

ach ja, falls es interessiert:

Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, zu den monatlichen Besprechungen mit dem Betriebsrat gemäß § 74 Abs. 1 BetrVG unmittelbar eine(n) betriebsratsfremde(n) Mitarbeiter(in) zur Protokollführung hinzuzuziehen. ArbG Bad Hersfeld 8.1.1987 – 1 BV 11/86 = BB 1987, 2452

greetz vom packer

W
Waschbär

30.10.2006 um 14:22 Uhr

jens laut BetrVG, kann sogar der gesammte betriebsrat an monatsgesprächen teilnehmen !

warum hat er eigendlich damit ein problem ? könnte ja sein das er plausible gründe hat, welche mann unterumständen berücksichtigen könnte.

S
stinker

30.10.2006 um 17:11 Uhr

@packer

"Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, zu den monatlichen Besprechungen mit dem Betriebsrat gemäß § 74 Abs. 1 BetrVG unmittelbar eine(n) betriebsratsfremde(n) Mitarbeiter(in) zur Protokollführung hinzuzuziehen."

Das ist für mich völlig neu. Könntest Du bitte irgendwie einen Link zu diesem Urteil machen...oder mir einfach sagen wo genau ich dahin navigieren kann.

p.s. wie sieht es mit der Personalreferentin aus die auch als persönliche Assistentin für die GF fungiert.

W
Waschbär

30.10.2006 um 20:38 Uhr

@ packer

deine aussage finde ich im 74 auch nicht und schon gar nicht im abs 1 soory.....

@ stinker,

Fällt sie denn unter §5/3 Betr.VG ???????

P
peters

30.10.2006 um 23:34 Uhr

@waschbär Es wurde ja auch nicht behauptet, dass das im §74 BetrVG steht, sondern in besagtem Urteil.

@stinker, eine persönliche Assistentin dürfte meines Erachtens doch teilnehmen - sofern sie nicht zum Protokollführen mitkommt, sondern ihrerseits zum Gespräch beitragen kann.

K
Kölner

31.10.2006 um 01:17 Uhr

Die Frage, wer das Protokoll beim AG/BR-Gespräch führt, ist doch wohl redundant: Wenn mir als BR die schriftliche Zusammenfassung des AG nicht gefällt, mache ich...was?

W
Waschbär

07.11.2006 um 09:40 Uhr

@ peters,

ein urteil von einem richter ist für einen anderen richter nicht bindend ! er kann sich darauf beziehen aber er muss es nicht zingend auch anwenden

:-)

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