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Fusion - Übergangsmandat ja oder nein??

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SusiBetriebsrat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ! Uns steht eine Fusion zum 30.06.2014 bevor bei der wir das übernehmende Haus sind. Unser Betriebsrat wird im märz 2014 neu gewählt. Der Betriebsrat des geschluckten Unternehmens wird auch kurz vor Fusion gewählt, geht aber dann ja unter. Es entsteht durch die Fusion kein neues Unternehmen. Nun meine Frage: Müssen wir gleich Fusion nach §21a neu wählen und haben wir nur ein Übergangsmandat oder zieht das Übergangsmandat nicht, weil wir die andere Firma "schlucken". Wählen wir dann erst nach 24 Monaten neu, weil wir um mehr als 50 Mitarbeiter gewachsen sind ??? Wer kann mir rechtlich fundiert helfen ???? Danke

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

25.09.2013 um 20:19 Uhr

Das ist natürlich ein schlechter Zeitpunkt. Aber ich meine der § 21a BetrVG ist in so fern eindeutig.

Ihr fusioniert; der kleinere BR geht unter, der größere hat das Übergangsmandat und hat unverzüglich einen Wahlvorstand zu bestellen. Also unmittelbar nach der Fusion - nicht erst nach 24 Monaten, da ja im § 21a Abs. 2 BetrVG ausdrücklich steht, dass Abs. 1 entsprechend gilt.

X
xumuimhxer

01.10.2013 um 13:31 Uhr

Zwei mögliche Auswege:

(a) Werden hier auch wirklich Betriebe zusammengelegt, oder wird nur aus zwei Unternehmen mit je einem Betrieb, ein Unternehmen mit zwei Betrieben?

(b) Bilden die Betriebe der zwei Unternehmen vielleicht vor der eigentlichen Fusion schon einen Gemeinschaftsbetrieb? Oft wird ja schon Monate vorher vorbereitend umorganisiert...

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