Hallo ! Uns steht eine Fusion zum 30.06.2014 bevor bei der wir das übernehmende Haus sind. Unser Betriebsrat wird im märz 2014 neu gewählt. Der Betriebsrat des geschluckten Unternehmens wird auch kurz vor Fusion gewählt, geht aber dann ja unter. Es entsteht durch die Fusion kein neues Unternehmen.
Nun meine Frage:
Müssen wir gleich Fusion nach §21a neu wählen und haben wir nur ein Übergangsmandat oder zieht das Übergangsmandat nicht, weil wir die andere Firma "schlucken". Wählen wir dann erst nach 24 Monaten neu, weil wir um mehr als 50 Mitarbeiter gewachsen sind ???
Wer kann mir rechtlich fundiert helfen ????
Danke