Nun meine Frage:
Müssen wir gleich Fusion nach §21a neu wählen und haben wir nur ein Übergangsmandat oder zieht das Übergangsmandat nicht, weil wir die andere Firma "schlucken". Wählen wir dann erst nach 24 Monaten neu, weil wir um mehr als 50 Mitarbeiter gewachsen sind ???
Wer kann mir rechtlich fundiert helfen ????
Danke
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Betriebsübergang
Als BR beim Übergang auf einen neuen Inhaber sicher mitbestimmen