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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zusammenschluss von KBR und GBR - geht das ?

J
JK
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in der KBR-Tagung wurde der Vorschlag gemacht, den GBR und den KBR in 1 Gremium zusammenzufassen. Der Konzern besteht Deutschlandweit aus 3 Unternehmen. Unternehmen A hat 4 Standorte und somit den GBR, Unternehmen B und C haben nur 1 Standort und somit lediglich einen BR. Argument war unter anderem, dass man sich die zusätzlichen Tagungen des GBR einsparen möchte und alle Vereinbarungen auf KBR-Ebene treffen will. Jetzt wäre meine Frage: Kann denn so ein Zusammenschluss der beiden Gremien erfolgen und wie heisst das Gremium dann ? Welche Rechte und Pflichten hätte so ein Gremium ?

Meines Erachtens könnte doch der GBR sich einfach auflösen. Wäre das Unternehmen A dann trotzdem noch im KBR vertreten ?

Unternehmen B hat bereits in einer BV zugestimmt, dass sie dem Zusammenschluss zustimmen.

Und falls es so kommt: Kann z.B. Unternehmen C eine BV abschliessen, in der es alle Entscheidungen betreffend ihrem Standort, die über den KBR laufen mit einem Veto abblocken könnten ?

Fragen über Fragen : )

Besten Dank im voraus für ein paar Hilfestellungen...

P.S.: Unternehmen A hat die absolute Mehrheit an MA, Unternehmen B und C sind kleinere Betriebe.

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

19.09.2006 um 14:16 Uhr

Ein GBR ist Pflicht; ein KBR eine KANN-Regelung!

J
JK

19.09.2006 um 17:59 Uhr

Vom GBR abgeschlossene BVs gelten ja nicht Konzernweit. Mit anderen Worten müsste also weiterhin ein 2. Gremium bestehen um BVs die für den kompletten Konzern gelten abzuschliessen. Und das kann ja dann weiterhin der KBR sein, korrekt ?

K
Kölner

20.09.2006 um 10:51 Uhr

@JK Stimmt! Ich vergass: Das "Durchmischen" von Gremien geht gar nicht!

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