Hallo,
in der KBR-Tagung wurde der Vorschlag gemacht, den GBR und den KBR in 1 Gremium zusammenzufassen. Der Konzern besteht Deutschlandweit aus 3 Unternehmen. Unternehmen A hat 4 Standorte und somit den GBR, Unternehmen B und C haben nur 1 Standort und somit lediglich einen BR.
Argument war unter anderem, dass man sich die zusätzlichen Tagungen des GBR einsparen möchte und alle Vereinbarungen auf KBR-Ebene treffen will.
Jetzt wäre meine Frage: Kann denn so ein Zusammenschluss der beiden Gremien erfolgen und wie heisst das Gremium dann ? Welche Rechte und Pflichten hätte so ein Gremium ?

Meines Erachtens könnte doch der GBR sich einfach auflösen. Wäre das Unternehmen A dann trotzdem noch im KBR vertreten ?

Unternehmen B hat bereits in einer BV zugestimmt, dass sie dem Zusammenschluss zustimmen.

Und falls es so kommt: Kann z.B. Unternehmen C eine BV abschliessen, in der es alle Entscheidungen betreffend ihrem Standort, die über den KBR laufen mit einem Veto abblocken könnten ?

Fragen über Fragen : )

Besten Dank im voraus für ein paar Hilfestellungen...

P.S.: Unternehmen A hat die absolute Mehrheit an MA, Unternehmen B und C sind kleinere Betriebe.