Erstellt am 09.01.2007 um 12:43 Uhr von Angi1
Hallo Tritratrullalla,
da in den §§ 60 - 71 des BetrVG (Jugend und Ausbildungsvertretung) kein Hinweis auf den § 21 a steht, trifft dieser vermutlich nicht zu.
MfG
Angi1
Erstellt am 10.01.2007 um 00:07 Uhr von paula
steht beim fitting irgendwo beim §63 oder 64 wenn ich mich nicht täusche. schaue morgen im büro mal nach
Erstellt am 11.01.2007 um 10:43 Uhr von Angi1
Hallo Tritratrullalla,
im Fitting § 64 RN 13
MfG
Angi1