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Übergangsmandat - auch die bisherige Jug.Vertretung?

T
Tritratrullalla
Nov 2016 bearbeitet

Wer weiß, ob bei einem Übergangsmandat nach § 21a außer dem ÜbergangsBR(waren vorher Personalräte) auch die bisherige Jug.Vertretung ein Übergangsmandat hat? Finde dazu nichts im Fitting...

5.47003

Community-Antworten (3)

A
Angi1

09.01.2007 um 13:43 Uhr

Hallo Tritratrullalla,

da in den §§ 60 - 71 des BetrVG (Jugend und Ausbildungsvertretung) kein Hinweis auf den § 21 a steht, trifft dieser vermutlich nicht zu.

MfG Angi1

P
paula

10.01.2007 um 01:07 Uhr

steht beim fitting irgendwo beim §63 oder 64 wenn ich mich nicht täusche. schaue morgen im büro mal nach

A
Angi1

11.01.2007 um 11:43 Uhr

Hallo Tritratrullalla,

im Fitting § 64 RN 13

MfG Angi1

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