Übergangsmandat - auch die bisherige Jug.Vertretung?
Wer weiß, ob bei einem Übergangsmandat nach § 21a außer dem ÜbergangsBR(waren vorher Personalräte) auch die bisherige Jug.Vertretung ein Übergangsmandat hat? Finde dazu nichts im Fitting...
Community-Antworten (3)
09.01.2007 um 13:43 Uhr
Hallo Tritratrullalla,
da in den §§ 60 - 71 des BetrVG (Jugend und Ausbildungsvertretung) kein Hinweis auf den § 21 a steht, trifft dieser vermutlich nicht zu.
MfG Angi1
10.01.2007 um 01:07 Uhr
steht beim fitting irgendwo beim §63 oder 64 wenn ich mich nicht täusche. schaue morgen im büro mal nach
11.01.2007 um 11:43 Uhr
Hallo Tritratrullalla,
im Fitting § 64 RN 13
MfG Angi1
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