Leistungszulage
Hallo Leute, habe als Betriebsrat ein Problem zum Thema Leistungszulage.(IG Metall)
Ein Arbeitnehmer hat über mehrere Jahre immer die gleichen Leistungspunkte für die zu zahlende Leistungszulage erhalten. Er hat seine Arbeitsaufgaben immer in diesem Niveau der Leistungspunkte geschafft. Nun ist er aus einer neuen Lebenssituation heraus (Alleinerziehend mit Kind) nicht mehr in der Lage Überstunden oder zusätzliche Samstagsarbeit zu leisten. Diese nicht mehr durchführbare Arbeit wurde im Punkt " Arbeitseinsatz" nun mit weniger Leistungspunkten, vom Meister, eingeschätzt bzw. beurteilt. Nun zur Frage: Ist diese Beurteilung o.k., oder ist hier eine Diskriminierung durchgeführt worden weil der Arbeitnehmer alleinerziehend ist. Kann der Arbeitnehmer auf eine Art Besitzstand klagen.
Community-Antworten (4)
09.11.2015 um 13:42 Uhr
Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Einschätzung des Meisters als Kriterium dienen kann. Was steht denn im Tarif, wie die Bewertung erfolgt?
Sicherlich doch unter Beachtung der Mitbestimmung aus dem § 94 BetrVG (Beurteilungsgrundsätze).
09.11.2015 um 13:50 Uhr
@gironimo
Wir sind nicht tarifgebunden , benutzen aber die Leistungsbeurteilung der Metall-und Elektroindustrie aus den 2000er Jahren.
09.11.2015 um 15:30 Uhr
Ich bin - wie gesagt - kein ERA-Experte. Trotzdem geht ja der Tarif auch davon aus, dass im Betrieb eine BV zu den Beurteilungsgrundsätzen vereinbart wird (werden kann).
Davon solltet Ihr gebrauch machen. Auch wenn Ihr nicht tarifgebunden seit, könnt Ihr doch einmal mit der Gewerkschaft kontakt aufnehmen und Euch Details des Tarifvertrages und die Rechte des BRs dazu erläutern lassen.
Vorerst sollte sich der BR erst einmal umfassend erläutern lassen, wie der Meister die Beurteilung durchführt.
09.11.2015 um 15:44 Uhr
Die Vergabe (Ermittlung) der Leistungsbeurteilung darf nicht auf der Basis, wer die meiste Merharbeit macht erhält die höchste Punktzahl, erfolgen, sondern misst sich an einer normalen Arbeitsleistung in einer normalen Arbeitswoche. Wie steht denn in eurer BV zu diesem Thema, bzw. gibt es eine Widerspruchsmöglichkeit des AN?
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