Hallo Leute,
habe als Betriebsrat ein Problem zum Thema Leistungszulage.(IG Metall)

Ein Arbeitnehmer hat über mehrere Jahre immer die gleichen Leistungspunkte für die zu zahlende Leistungszulage erhalten.
Er hat seine Arbeitsaufgaben immer in diesem Niveau der Leistungspunkte geschafft.
Nun ist er aus einer neuen Lebenssituation heraus (Alleinerziehend mit Kind) nicht mehr in der Lage Überstunden oder zusätzliche Samstagsarbeit zu leisten.
Diese nicht mehr durchführbare Arbeit wurde im Punkt " Arbeitseinsatz" nun mit weniger Leistungspunkten, vom Meister, eingeschätzt bzw. beurteilt.
Nun zur Frage: Ist diese Beurteilung o.k., oder ist hier eine Diskriminierung durchgeführt worden weil der Arbeitnehmer alleinerziehend ist.
Kann der Arbeitnehmer auf eine Art Besitzstand klagen.