Erstellt am 10.05.2006 um 22:33 Uhr von häggi
hallo,
manchmal sind leistungszulagen im tarifvertrag geregelt. falls nicht besteht ein MBR des BR gem.§ 87 betrVG.
außertarichliche zulagen kenne ich nicht(sie müßten ja das höchste tarifentgelt überschreiten). du meinst bestimmt übertarifliche zulagen?
Erstellt am 11.05.2006 um 05:33 Uhr von Z.Ickig
Leistungszulage von 16 % im Schnitt klingt nach IG Metall; stimmt das?
Falls ja, dann ist im Tarifvertrag genau beschrieben, wie die Berechnung zu erfolgen hat.
Möglicherweise sind die 4 betroffenen Arbeitnehmer keine Gewerkschaftsmitglieder; dann hätten sie keinen Anspruch auf diese Zulage.
Trifft das zu?
Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, bei beidseitiger Tarifbindung seine Verpflichtungen aus dem Traifvertrag zu erfüllen.
Erstellt am 11.05.2006 um 10:57 Uhr von Tom
Oder >>> der TV ist für allgemeinverbindlich erklärt!
Erstellt am 11.05.2006 um 19:22 Uhr von dark_soul
sorry,klar sind wir ig metall,auch sind die mitarbeiter in der gewerkschaft organisiert.unser alter br hat die sache etwas verschlampt möchte ich vorsichtig formulieren,jetzt sollen wir uns darum kümmern.bei uns heißen die aussertarifliche zulagen wobei es sich um übertarifliche handelt aber darum geht es gar nicht.es geht einzig allein um die tarifliche zulage von durchschnittlich 16% die diese kollegen nicht bekommen und alle anderen ja.es sind ehemals azubis die übernommen wurden.bei der übernahme wurde ihnen gesagt wenn sie welche haben wollen dann würden alle ankommen und eine haben, unwissentlich das schon alle eine bekommen.
das ganze ist schon vier jahre her.