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Freistellung AN ,BR Mitglied bei Kündigung

M
mattt
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin BR Mitglied eines 7er Gremiums. Nun werde ich fristgerecht kündigen und zum Jahreswechsel das Unternehmen wechseln/verlassen. Kann der Arbeitgeber mich so einfach freistellen? Oder geht das nur über eine Teilfreistellung? Was muss ich sonst noch beachten? Kündigung wäre zum 31.12.2015, nun haben wir jedoch noch im Dezember eine WAF Schulung Arbeitsrecht,habe ich das Recht, daran teilzunehmen? Austritt wäre ja erst zum 31.12.2015.

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Community-Antworten (5)

M
Moreno

08.11.2015 um 22:55 Uhr

Na die Fortbildung wär doch wohl nun wirklich Unsinn die soll doch lieber ein anderes Mitglied machen. Warum willst Du Dir eigentlich Stressmachen wenn Du doch in ein paar Wochen aufhörst? Freiwillig kündigen heißt doch irgendwie Abschied nehmen und warum nicht mit ein paar freien Wochen? Lass doch die Betriebsratsarbeit machen die auch noch dauerhaft im Betrieb sind!

K
Kölner

08.11.2015 um 23:03 Uhr

Loslassen heißt das Zauberwort. Und die WAF Schulung muss jemand anderes machen, das ist ja wohl logisch.

M
mattt

08.11.2015 um 23:17 Uhr

Danke....da habt ihr wohl recht..! wie sieht es denn aus, wenn der Arbeitgeber mich freistellt,kann er das, da ich BR bin? Oder kann es hier nur eine Teilfreistellung geben,so das ich meine BR Tätigkeit weiter machen kann?

Danke...

M
Moreno

09.11.2015 um 00:06 Uhr

Gibt es noch Ersatzmitglieder ? dann lass einfach los!

T
Tulpe

09.11.2015 um 09:21 Uhr

Klar kann dich der AG Freistellen, als BR aber nicht. Diese Tätigkeit kannst du auch bei einer Freistellung nachgehen.

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