Erstellt am 07.11.2015 um 22:38 Uhr von Jakarta
Naja, eine Straftat würde ich jetzt hiermit nicht unbedingt verbinden. Ich wäre an deiner Stelle auch ein wenig vorsichtiger mit derartigen Anschuldigungen. Denn auch solche Äußerungen können ein Vertrauensverhältnis derartig beschädigen, dass sich hier für findige sehr schnell ein Kündigungsgrund davon ableiten lässt.
Zum Thema selbst kann ich nur sagen: „Chaos aufgrund von Unwissenheit pur“
Daher mein erster Rat: Möglichst schnell div. Schulungen besuchen. Hier vorher aber über den dazu notwendigen Ablauf schlaumachen, damit auch die Umsetzung nicht in die Hose geht.
1. Das hier geschilderte ist kein Fall eines Anhörungsverfahrens nach § 99 BetrVG.
Das Verhalten der BRM dafür aber eine Amtspflichtverletzung, die hier auch in die Kategorie der „Haftung von BRM eingereiht werden könnte“
2. Über individuellen wie auch kollektiven Ansprüchen kann nicht beschlossen werden. Die bestehen oder bestehen nicht.
3. Auch für Minijober gelten die gleichen Rechte wie für alle anderen. Was der AG hier muss, bestimmt nicht er und auch nicht ein BR, sondern ist vorbestimmt.
4. Ja, Du hast recht. Auch ich würde nicht über bestehende Gesetze diskutieren, sondern die Einhaltung dieser einfordern.
5. Da es hier zu den Aufgaben eines BR gehört, auf die Einhaltung der Gesetze, div. Verordnungen und Tarifen zu achten (§ 80 Abs. 1 Punkt 1), wäre ein AG von ihm darauf hinzuweisen, was er hier falsch macht und mit welchen Konsequenzen er zu rechnen hat, wenn er dieses nicht umgehend ändert.
Diese Aufgabe ist auch "von Amts wegen" zu erfüllen und nicht nur bei einer vorliegenden Beschwerde.
Tja, was kann man jetzt dagegen machen?
Individual-rechtliche Normen müssten die Betroffenen jetzt selber durchsetzen. Ein BR hat hier leider keine Rechtsgrundlage für die gerichtliche Durchsetzung individual-rechtlicher Ansprüche.
Eine Ausnahme sind die im BetrVG festgelegten Individualrechte. Wenn der AG gegen diese verstößt, ist das ein „Verstoß gegen betriebsverfassungsrechtliche Normen. Dementsprechend kann der BR bei groben Verstößen des AG nach § 23 Abs. 3 BetrVG tätig werden, was hier leider nicht der Fall sein dürfte.
Machen kann und sollte er aber Folgendes:
Feststellung des Verstoßes gegen "zugunsten der AN" geltende Rechtsnormen.
Dann eine entsprechende Reklamation beim AG vorbringen.
Gespräche und/oder Verhandlungen mit dem Versuch, den rechtswidrigen Zustand innerbetrieblich zu beseitigen, mit dem AG führen.
Natürlich auch die Unterrichtung der Geschädigten und Unterstützung bei der Wiederherstellung ihrer beeinträchtigten AN-Rechte wahrnehmen.
Soweit es sich um verletzte Tarifnormen handelt, wäre die tarifzuständige GW mit ins Boot zu holen.
Wer dann letztlich was durchsetzen kann, ergibt sich aus dem Einzelfall und hängt auch stark vom Durchsetzungsvermögen eines BR ab.
Aber keinesfalls würde ich das hier geschehene jetzt auf sich beruhen lassen und wie Vogel Strauss verfahren.
Erstellt am 07.11.2015 um 23:12 Uhr von Erschüttert
Gut gebrüllt Löwe. Aber es hat ja nicht jeder die Hemmungslosigkeit eines Jakarta.
Erstellt am 08.11.2015 um 10:49 Uhr von gironimo
>Der Mehrheit hat zugestimmt mit der Hinweis das er gegen das Gesetz stoßt <
dann ist doch die Sache erledigt. Ihr stimmt zu und der AG stellt ein.
Das Ihr dennoch mit dem AG darüber redet, ist o.k. (denn kaum ein Mini-Job'er wird einen eigenen Rechtsstreit beginnen wollen)
Fraglich ist allemal, ob der AG alle möglichen Regelungen auch tatsächlich berücksichtigt hat. Ihr könnt Euch ja auch noch einmal selbst auf dem Info-Portal der Mini-Job-Zentrale (www.minijob-zentrale.de) informieren.