Hallo,
zu einem Fall habe ich eine Frage .
Auf Grund einer Umstrukturierung wurden Mitarbeiter gekündigt.
Die restlichen Mitarbeiter werden jetzt teilweise Versetzt und Rückgruppiert um eine Stufe(ERA).
Bei den Versetzungen handelt es sich um eine manuelle Tätigkeit vorher hatten die Mitarbeiter Maschinen bedient soweit ist auch eine andere Berufsbezeichnung im Arbeitsvertrag vermerkt als die neu auszuführende Tätigkeit.
Im Betrieb werden diese zwei Berufsfelder gestrickt getrennt von der Ausbildung bis hin zur Halle als Facharbeiter.
Der Betriebsrat hat jetzt eine BV abgeschlossen die es dem Unternehmen die Berechtigung gibt die Mitarbeiter mit einer geringer entlohnten Tätigkeit zu betrauen der Arbeitgeber zahlt darauf hin die Differenz als Ausgleichszahlung die dann mit Tariferhöhungen abgeschmolzen werden.
Im Arbeitsvertrag gibt es eine Versetzungsklausel. Der Arbeitgeber kann eine zumutbare Tätigkeit der den Vorbildungen und Fähigkeiten entspricht übertragen.

Danke für eure Infos