§7d SGB IV
Gude alle zusammen Kann mir jemand sagen welche Arbeitszeitmodelle nach $7d SGB IV Vor Insolvenz geschützt werden müssen? Wir planen ein Gleitzeitkonto mit 150+ und 75- Stunden
Community-Antworten (4)
06.11.2015 um 16:53 Uhr
Da sind Langzeitkonten (Stichwort Lebensarbeitszeit, vorgezogener Ruhestand usw) mit gemeint, nicht normale Gleitzeitkonten.
Wenn Ihr so viel + Stunden vereinbaren wollt, habt Ihr sicherlich auch klare - in der BV festgelegte - Regeln zum Zeitausgleich (ganze Tage ohne wenn und aber....), und genügend Personal.
Ich würde derartige Regeln heut zu Tage nicht mehr vereinbaren.
06.11.2015 um 16:59 Uhr
wieso müssen? ich würde auch euer Modell insolvenzversichern - weiterhin würde ich eine Vererbungspflicht einfügen - dass positive Zeitsalden dem Erben auszuzahlen sind...
06.11.2015 um 18:16 Uhr
Für Gleitzeitkonten ist gesetzlich kein Schutz vorgesehen. Schutz könnt ihr nur über die Regelung in der BV erreichen. Mit solch großen Spannen führt ihr aber nur unkontrollierte Mehrarbeit ein. Ein Gleitzeitkonto soll nur zur flexibiölisierung der Anfangs und Endzeiten regeln. Dafür reicht eine Spanne von 16 Stunden um auch mal einen Tag komplett frei nehmen zu können. Alles was mehr ist gebt ihr eure Mitbestimmung bei Mehrarbeit auf.
06.11.2015 um 18:18 Uhr
nee, nicht wenn man einen Schutz vereinbart - dann ufert es nciht aus - weiterhin sollte selbstverständlich ein Ampelsystem vereinbaren...
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