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Gilt SGB IX § 164 auch dann noch, wenn Schwerbehindertenquote erfüllt ist?

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bibi13
Jun 2022 bearbeitet

Hallo,

ich hätte mal eine Frage an Euch:

Gilt die Pflicht des Arbeitgebers in Bezug auf § 164 SGB IX – Meldung von entsprechenden freien Stellen an die Agentur für Arbeit, zwecks Überprüfung, ob diese mit dort gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden könnten – eigentlich auch dann, wenn im Unternehmen die Schwerbehindertenquote nach § 154 SGB IX (wenigstens 5% der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen) bereits erfüllt ist? Oder existiert bei Erfüllung der Schwerbehindertenquote die gesetzliche Pflicht nach § 164 SGB IX für den Arbeitgeber nicht mehr?

Vielen Dank für Eure Antworten!

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Community-Antworten (1)

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Thomas63

14.06.2022 um 10:30 Uhr

Die Pflicht besteht immer da im Gesetz nichts steht das es bei einer bestimmten Quote erlischt/aussetzt.

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