Gilt SGB IX § 164 auch dann noch, wenn Schwerbehindertenquote erfüllt ist?
Hallo,
ich hätte mal eine Frage an Euch:
Gilt die Pflicht des Arbeitgebers in Bezug auf § 164 SGB IX – Meldung von entsprechenden freien Stellen an die Agentur für Arbeit, zwecks Überprüfung, ob diese mit dort gemeldeten schwerbehinderten Menschen besetzt werden könnten – eigentlich auch dann, wenn im Unternehmen die Schwerbehindertenquote nach § 154 SGB IX (wenigstens 5% der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen) bereits erfüllt ist? Oder existiert bei Erfüllung der Schwerbehindertenquote die gesetzliche Pflicht nach § 164 SGB IX für den Arbeitgeber nicht mehr?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Community-Antworten (1)
14.06.2022 um 10:30 Uhr
Die Pflicht besteht immer da im Gesetz nichts steht das es bei einer bestimmten Quote erlischt/aussetzt.
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