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§ 81 SGB IX bei befristetem AV

H
Herbstmeister
Jan 2018 bearbeitet

Eine schwerbehinderte Kollegin hat einen befristeten Arbeitsvertrag mit Sachgrund, der längstens zum 31.12. befristet ist. Der Sachgrund hält weiterhin an, der AV soll aber auslaufen. Grund ist laut Aussage der Vorgesetzten die hohe Krankheitsquote der Kollegin.

Nun meine Frage: Hat die Kollegin Chancen, da der AG die Quote des SGB IX nicht erfüllt und greift hier der § 81 SGB IX (wenn sie sich z.B. wieder bewerben würde und sonst keine schwerbehinderte Bewerberin vorhanden ist)?

10.22603

Community-Antworten (3)

P
pirat

11.11.2007 um 11:23 Uhr

Ahoi, Herbstmeister, ........weil heute Sonntag ist, und es keinen gibt, der sich Deiner Frage annehmen will.........

So wie ich das sehe, ist für die Kollegin am 31.12. Schluß! Der AG hat sich klar geäußert. Grund ist die hohe Krankheitsquote.(Ohne dass ich das bewerten will) ........wird es drauf ankommen lassen. Was sagt den das Integrationsamt dazu? Gibt es einen SchwbV bei euch?

H
Herbstmeister

11.11.2007 um 18:12 Uhr

@pirat Du hast aber meine eigentliche Frage nicht beantwortet! Hier nochmal: "Hat die Kollegin Chancen, da der AG die Quote des SGB IX nicht erfüllt und greift hier der § 81 SGB IX (wenn sie sich z.B. wieder bewerben würde und sonst keine schwerbehinderte Bewerberin vorhanden ist)? "

Mir ist klar, dass Schluss ist. Aber diese Frage scheint zu kompliziert, denn selbst das IA und die Rechtsberatung der AN Kammer konnten keine eindeutige Antwort auf die Frage geben. Die Chancen bei einem Individualverfahren, so die Rechtsberatung, sähen gut aus, da der AG die Quote nicht erfülle und der Sachgrund noch nicht wegfalle. Die Kollegin sieht allerdings von einer Klage ab.

K
Krämer

14.11.2007 um 15:03 Uhr

Hallo

Durch den Arbeitvertrag bis 31.12.2007 beteht keine möglichkeit um eine Weiterbeschäftigung auch wenn die Quote nicht erfüllt ist.

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