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Geheimhaltungspflicht verletzt durch Betriebsratmitglied - was passiert dann?

SB
Sandra B
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, meine Frage ist: Was passiert, wenn ein Betriebsratmitglied die Geheimhaltungspflicht verletzt? Kann er gekündigt werden? Bei uns gibt es nämlich eine undichte Stelle, die auch schon vom Personalchef entdeckt wurde. Was sollte man mit dem Plaudermaul machen?

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Community-Antworten (21)

M
Mona-Lisa

28.03.2007 um 13:29 Uhr

@Sandra, auch wenn er gegen den § 79 BetrVG verstossen hätte und euer Personalchef noch so auf Entdeckungstour geht, kann er nicht gekündigt werden. Teeren und federn dürft ihn auch nicht! :-)) Euer AG kann eine Amtsenthebung nach § 23 Abs. 1 beim Arbeitsgericht beantragen. Aber dann müssen das schon sehr "grobe" Verletzungen sein... Und nicht vergessen, der Betriebsrat ist kein Geheimrat!

SB
Sandra B

28.03.2007 um 13:48 Uhr

@Mona-Lisa Danke für deine Antwort. Hier ging es aber um aktuelle Gehaltsverhandlungen mit der Geschäftsleitung. Die Plaudertasche hat damit schlechte Stimmung geschürrt und nun will kaum einer zur Betriebsversammlung kommen. Ist doch echt Mist!

M
Mona-Lisa

28.03.2007 um 14:03 Uhr

@Sandra, "...aktuelle Gehaltsverhandlungen..." ist ein wenig zu grob umschrieben. Laufen die so, wie ihr euch das vorgestellt habt? Wenn nicht, seid ihr doch am Zug, dies in der anstehenden Betriebsversammung mit dem AG zu diskutieren. Dieses Thema dürfte eure Kollegen doch wohl interessieren. Rührt die Werbetrommel!

J
Jube

28.03.2007 um 14:06 Uhr

Was macht es für einen Sinn, die Betriebsversammlung zu boykottieren? Gerade da sollten die Kollegen sich zur schlechten Stimmung äussern wollen! Ich würde dem AG auch antragen, das Verhalten des Kollegen BRM abzustellen, abgesehen von der Verletzung seiner Pflichten als BRM hat er ja wohl auch den Betriebsfrieden gestört, was von seiten des AG eigentlich ebenfalls nicht zu dulden ist. Ich hoffe, es war ein einmaliger Vorfall, sonst muss man sich fragen, wieso der AG nicht von alleine agiert.

SB
Sandra B

28.03.2007 um 14:11 Uhr

@Mona-Lisa Wir wollten das AG-Angebot bei der Versammlung bekanntgeben und diskutieren. Nur sind jetzt die Kollegen auf dem Stand der Betriebsrat hätte schon zugestimmt etc. Ausserdem wird nun publiziert, man könnte sich eh nicht an den BR wenden, da dann alles im gesamten Betrieb bekannt wird. @ Jube Der AG hat mit Kündigung gedroht, und zwar fristlos!

M
Mona-Lisa

28.03.2007 um 14:16 Uhr

@Jube, "...sonst muss man sich fragen, wieso der AG nicht von alleine agiert..." warum wohl? Der AG weiss sehr genau, dass er damit vor keinem Arbeitsgericht durchkäme!

@Sandra, dieses Thema wird doch schon eine zeitlang im BR bearbeitet, oder? Diskutiert ihr nicht mit den Kollegen, was in den BR-Sitzungen ansteht und wie weit solche Verhandlungen sind?

J
Jube

28.03.2007 um 14:22 Uhr

@Mona-Lisa, es gibt auch kleinere Hämmer als direkt die Kündigung. @Sandra macht auf einem Aushang o. ä. bekannt, dass ihr noch nicht zugestimmt habt und falsche Infomationen im Betrieb kursieren. Nutzt ihn, um Werbung für die Betriebsversammlung zu machen.

P
paula

28.03.2007 um 15:30 Uhr

Der BR macht Gehaltsverhandlungen mit dem AG? Wie sehen die denn aus? Ich hoffe mal Ihr beachtet § 77 Abs. 3 BetrVG

K
Kölner

28.03.2007 um 15:32 Uhr

@paula Welch Glück, dass Du auf die Feinheiten achtest.

@Sandra B Hoffentlich verhandelt der BR nur die flexiblen Gehaltsbestandteile...

SB
Sandra B

28.03.2007 um 15:33 Uhr

@Paula wir haben kein Tarifvertrag....

K
Kölner

28.03.2007 um 15:34 Uhr

@Sandra B Dann wäre es Sache der AN ein entsprechendes Gehalt auszuhandeln. Stichwort: Individualrecht!

SB
Sandra B

28.03.2007 um 15:38 Uhr

@Kölner Im Prinzip ist das schon richtig, aber wir haben so eine Art Vereinbarung, und so verhandeln wir jedes Jahr über eventuelle Erhöhungen in % für alle! Ist hier schon immer so! Natürlich gibt es zusätzlich das Individualrecht!

W
wombat

28.03.2007 um 17:20 Uhr

Bei uns verhandelt auch der Betriebsrat jedes Jahr mit der GL über die Gehaltserhöhungen. Wir wissen, dass das nicht rechtens ist. Aber sonst bekäme keiner was.

K
Kölner

28.03.2007 um 19:22 Uhr

@wombat So kann man es dann auch machen... ...wenn auch nur, wenn man nicht darüber richten will!

L
Lotte

28.03.2007 um 20:59 Uhr

Sandra, "Im Prinzip ist das schon richtig, aber wir haben so eine Art Vereinbarung, und so verhandeln wir jedes Jahr über eventuelle Erhöhungen in % für alle! Ist hier schon immer so! Natürlich gibt es zusätzlich das Individualrecht!"

Unter dem Blickpunkt, dass Ihr da etwas macht und der AG auch, wofür Ihr eigentlich nicht zuständig seid, sehe ich ehrlich gesagt nicht, wo die Verletzung des §79 durch das BRM liegen soll?

S
sphinx

28.03.2007 um 23:08 Uhr

@Sandra,

sorry bei euch ist irgendwie der Wurm drin...

Ich sehe nicht , wo dieses BRM etwas unrechtes getan haben sollte...

und an

@ Jube, schon gar nichts gesetzwidriges, wie soll da der Betriebsfrieden gestört

sein?

LG

L
Lotte

28.03.2007 um 23:23 Uhr

Peanuts, Deine Aussagen sind etwas sehr absolut. Vielleicht gilt ja üblicherweise ein TV, schon ein Verweis auf einen TV im AV könnte so gewertet werden...

H
Heini

29.03.2007 um 00:15 Uhr

Den Kollegen aus genannten Gründen erfolgreich zu kündigen wird scheitern.

Ob das Betriebsratsmitglied die Geheimhaltungspflicht verletzt hat und deshalb des BR Amtes enthoben wird, entscheidet auf Antrag das Arbeitsgericht. Erst dann hätte der Arbeitgeber eventuell die Möglichkeit einer Kündigung.

L
Lotte

29.03.2007 um 00:23 Uhr

peanuts, und dann gilt m.E. immer noch, dass der Inhalt dieser Verhandlungen nicht geheimhaltungswürdig im Sinne des § 79 sind.

"Vielleicht verhandelt der BR auch mehr % als TV und dann?"

Aus dem BAG Urteil vom 30.5.2006, 1 AZR 111/05:

"Verwehrt ist den Betriebsparteien jegliche Regelung über die tariflichen Vergütungsbestandteile selbst. Sie können diese weder hinsichtlich ihrer Höhe noch hinsichtlich der Anspruchsberechtigten modifizieren. Sie können daher auch keinerlei Regelungen über Tariferhöhungen treffen und nicht über deren Höhe und Zeitpunkt disponieren. Dies gilt auch, wenn die von ihnen getroffene Regelung für die Arbeitnehmer günstiger ist als diejenige der Tarifvertragsparteien. "

L
Lotte

29.03.2007 um 00:49 Uhr

peanuts, ich wünsche Dir auch eine gute Nacht ;-))

K
Kölner

20.09.2007 um 23:37 Uhr

@Lotte Wo siehst Du hier peanuts?

@peanuts Schon wieder: Gelöscht?

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