W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschwerderecht der Arbeitnehmer

W
wdezember
Jul 2018 bearbeitet

Guten Tag,

vielleicht ist die Frage falsch gestellt. Es geht hier nicht um das Problem , dass mein Name genannt wird. Ich habe beim Betriebsrat schriftlich nachgefragt ob unser Großraumbüro (hier hatte es gebrannt) tatsächlich grundgereinigt worden ist . Unsere Schreibtische waren staub bedeckt. . Feinstaub ist gesundheitsschädlich. Ich dachte der Betriebsrat unterstützt in dieser Angelegenheit .Er informiert sich persönlich vor Ort und macht auch die anderen Kollegen. Ich bin ja nicht der einzige Kollege und spricht dann mit der Geschäftsleitung. Das war aber in diesem Fall nicht so. Er hat meinen Beschwerde genommen und hat sie der Geschäftsleitung vorgetragen. Diese hat mich dann gerufen und hat mir erklärt, dass ich dem nächsten Mal den Vorgesetzten informieren soll und nicht den Betriebsrat. Ich sehe, das als Vertrauensbruch an wenn der Betriebsrat so handelt. Gibt es hier nicht eine Geheimhaltungspflicht . Da wird man sich bei dem nächsten Problem überlegen ob man den Betriebsrat überhaupt kontaktiert. Deshalb noch einmal meinen Frage: gibt es hier nicht einen Geheimhaltungspflicht der den einzelnen Arbeitnehmer schützt.

55209

Community-Antworten (9)

P
Pjöööng

25.07.2018 um 20:26 Uhr

Hast Du beim BR nachgefragt oder hast Du Dich beschwert?

G
ganther

25.07.2018 um 22:44 Uhr

Also die Aufregung verstehe ich nun nicht ganz....

M
Moreno

25.07.2018 um 23:07 Uhr

Oh da hat sich der AG aber auf dünnes Eis bewegt. Ich würde seine Aussage an den Betriebsrat weiter leiten. Als Arbeitnehmer habe ich natürlich das Recht mich auch zuerst an den Betriebsrat zu wenden.

P
Paps

26.07.2018 um 01:18 Uhr

Oh, das Problem kenne ich auch. Bevor ich im BR war, ging mir das auch so. Ich frage die AN, welche sich beschweren, ob ich ihren Namen nennen darf oder nicht. Ich kann doch auch die Geschichte dem AG vortragen, ohne Namen zu nennen. Wende dich an deinen BR und rede mit ihm. Sage ihn, was vorgefallen ist. Last euch nicht gegeneinander ausspielen.

W
wdezember

26.07.2018 um 08:31 Uhr

Hallo, ich habe per Mail beim Betriebsrat angefragt.

S
stehipp

26.07.2018 um 10:31 Uhr

Du hast ein Mail geschrieben und der BR hat leider nicht so reagiert, wie du es dir gewünscht hast. Das ist das Problem, wenn man nicht miteinander redet, sonder nur schreibt. Ist leider eine Entwicklung der modernen Medien. Ich gehe mal davon aus, dass du in deinem Mail nicht geschrieben hast, dass du deinen Namen nicht genannt haben willst. Ich würde sagen, insgesamt dumm gelaufen und von allen Seiten vielleicht nicht optimal. Du hättest tatsächlich erstmal deinen Chef fragen können, der BR hätte idealerweise erstmal mit dir sprechen sollen, und der Chef hätte den Hinweis ernst nehmen sollen und nicht gleich "zurückschlagen".

M
Moreno

26.07.2018 um 10:46 Uhr

Ist manchmal echt toll! Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass!

C
celestro

26.07.2018 um 12:39 Uhr

ich lese „schriftlich nachgefragt“, also eine FRAGE. Wieso der BR dies als Beschwerde ansieht und die Sache direkt an den AG leitet, weiß der wohl selbst nicht.

Man kann sich aber auch durchaus wundern, wieso ein AN sich mit so einer Frage überhaupt an den BR wendet.

B
betriebsratten

26.07.2018 um 13:07 Uhr

By the Way Bei einer Brandschadensanierung ist nicht Feinstaub das Problem. Und wenn Du Staub siehst ist es kein Feinstaub. Der ist nur Dank unserer Journaille in aller Munde.

Wurda das hier eingehalten? https://shop.vds.de/de/download/77cbd731cc82a4a856c559080dce2937/ Dann dürfte alles ok sein.

Ihre Antwort