Guten Tag,

vielleicht ist die Frage falsch gestellt. Es geht hier nicht um das Problem , dass mein Name genannt wird. Ich habe beim Betriebsrat schriftlich nachgefragt ob unser Großraumbüro (hier hatte es gebrannt)
tatsächlich grundgereinigt worden ist . Unsere Schreibtische waren staub bedeckt. . Feinstaub ist gesundheitsschädlich. Ich dachte der Betriebsrat unterstützt in dieser Angelegenheit .Er informiert sich persönlich vor Ort und macht auch die anderen Kollegen. Ich bin ja nicht der einzige Kollege und spricht dann mit der Geschäftsleitung. Das war aber in diesem Fall nicht so. Er hat meinen Beschwerde genommen und hat sie der Geschäftsleitung vorgetragen. Diese hat mich dann gerufen und hat mir erklärt, dass ich dem nächsten Mal den Vorgesetzten informieren soll und nicht den Betriebsrat. Ich sehe, das als Vertrauensbruch an wenn der Betriebsrat so handelt. Gibt es hier nicht eine Geheimhaltungspflicht . Da wird man sich bei dem nächsten Problem überlegen ob man den Betriebsrat überhaupt kontaktiert. Deshalb noch einmal meinen Frage: gibt es hier nicht einen Geheimhaltungspflicht der den einzelnen Arbeitnehmer schützt.