Erstellt am 05.11.2015 um 17:05 Uhr von hoppelchen
Man muss nur im Betriebsrat den Rücktritt erklären. Den Arbeitgeber gehen die Gründe nichts an. Ein Betriebsratsmitglied kann sein Betriebsratsamt jederzeit niederlegen (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Dies geschieht durch eindeutige mündliche oder schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Betriebsrat (z. B. in der Betriebsratssitzung) oder dessen Vorsitzenden. Es muss die Amtsniederlegung nicht begründen. Die einmal abgegebene Erklärung kann weder zurückgenommen noch widerrufen werden. Sofern das Mitglied keinen anderen Zeitpunkt der Rücktrittsabsicht nennt, endet dessen Amtszeit zum Zeitpunkt der mündlichen Erklärung oder mit Zugang des Schreibens im Betriebsrat. Legen alle Betriebsratsmitglieder ihre Ämter nieder, ist mit dem Amtsverlust des letzten Mitglieds die Amtszeit des Betriebsrats beendet. Ein Betriebsratsmitglied, das sein Amt niederlegt, hat nachwirkend für ein Jahr vom Tag der Amtsniederlegung einen nachwirkenden Kündigungsschutz (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 KSchG).
Erstellt am 05.11.2015 um 17:16 Uhr von Globus
ich vermute, es war gemeint, ob der BRV dieses dem AG mitteilen muß
"Ist man verpflichtet, Rücktritte von BR Mitgliedern z.B. aus persönlichen Gründen, dem Arbeitgeber mitzuteilen."
Ja ist der BRV, er sollte dem BR dann auch die Nachrücker benennen - immerhin mup der AG für deren Zeit der Abwesenheit für Entlastung sorgen...
Sollten keine EBRM mehr zur Verfügung stehen - selbstverständlich Neuwahl...
Erstellt am 05.11.2015 um 17:38 Uhr von Dezibel
> er sollte dem BR dann auch die Nachrücker benennen ...
Du meinst sicher dem AG.
Erstellt am 05.11.2015 um 17:39 Uhr von Globus
selbstverständlich - hier ging es doch um eine Mitteilung an den AG... sorry - mein Fehler...
Erstellt am 05.11.2015 um 19:03 Uhr von RetnügPonk
Aber eine eindeutige rechtliche Aussage habe ich noch nicht gefunden
Erstellt am 05.11.2015 um 19:23 Uhr von moreno
Na was hättest Du denn gern für eine Rechtssprechung natürlich muss der BR dem AG mitteilen wenn ein BRM aufhört und ein anderes nachrückt. Die Gründe gehen den AG nichts an.
Erstellt am 05.11.2015 um 20:15 Uhr von Globus
boah wenn du §§ willst, schau in deinen Kommentar zum BetrVG und habe ein wenig fantasie....
Erstellt am 06.11.2015 um 07:23 Uhr von Erbsenzähler
Wie findest du den Paragrafen mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit?
Der AG muss das doch auch wissen, wenn er Leute für die BR-Arbeit freistellen muss.
Der AG und die AN müssen doch wissen, wer im Geheimclub BR ist und wer nicht mehr.
Es heißt ja nicht umsonst, dass sich ein AN an ein BRM des Vertrauens wenden kann.
Erstellt am 06.11.2015 um 07:47 Uhr von stehipp
Und auch der AG muss ja wissen, wo sich seine MA aufhalten. Immerhin muss er die MA ja für die BR-Tätigkeit freistellen und für Ersatz am Arbeitsplatz sorgen. Wie soll er das machen, wenn er nicht weiß, wer im BR ist?
Erstellt am 06.11.2015 um 08:04 Uhr von Gnilebe
Vielleicht ist es dem BRV peinlich, wenn viele zurücktreten?
Erstellt am 06.11.2015 um 08:15 Uhr von Dezibel
Und warum sollte ihm das peinlich sein?
Stell dir vor, der Vorsitzende selbst tritt auch zurück und keiner sagt es dem Arbeitgeber ... Hahaha
Erstellt am 06.11.2015 um 11:56 Uhr von celestro
Zum "AG informieren" wurde ja soweit alles gesagt. Aber meint der BRV ernsthaft, daß wenn er niemandem etwas sagen würde, es die Mitarbeiter oder Chefs nicht dennoch mit bekommen würden ? Das geht rum wie nichts anderes ...