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Anzeige von Rücktritt eines BR Mitglieds

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RetnügPonk
Jan 2018 bearbeitet

Ist man verpflichtet, Rücktritte von BR Mitgliedern z.B. aus persönlichen Gründen, dem Arbeitgeber mitzuteilen. Im BetrVg habe ich keine eindeutige Aussage gefunden.

3.121012

Community-Antworten (12)

H
hoppelchen

05.11.2015 um 18:05 Uhr

Man muss nur im Betriebsrat den Rücktritt erklären. Den Arbeitgeber gehen die Gründe nichts an. Ein Betriebsratsmitglied kann sein Betriebsratsamt jederzeit niederlegen (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Dies geschieht durch eindeutige mündliche oder schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Betriebsrat (z. B. in der Betriebsratssitzung) oder dessen Vorsitzenden. Es muss die Amtsniederlegung nicht begründen. Die einmal abgegebene Erklärung kann weder zurückgenommen noch widerrufen werden. Sofern das Mitglied keinen anderen Zeitpunkt der Rücktrittsabsicht nennt, endet dessen Amtszeit zum Zeitpunkt der mündlichen Erklärung oder mit Zugang des Schreibens im Betriebsrat. Legen alle Betriebsratsmitglieder ihre Ämter nieder, ist mit dem Amtsverlust des letzten Mitglieds die Amtszeit des Betriebsrats beendet. Ein Betriebsratsmitglied, das sein Amt niederlegt, hat nachwirkend für ein Jahr vom Tag der Amtsniederlegung einen nachwirkenden Kündigungsschutz (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 KSchG).

G
Globus

05.11.2015 um 18:16 Uhr

ich vermute, es war gemeint, ob der BRV dieses dem AG mitteilen muß

"Ist man verpflichtet, Rücktritte von BR Mitgliedern z.B. aus persönlichen Gründen, dem Arbeitgeber mitzuteilen."

Ja ist der BRV, er sollte dem BR dann auch die Nachrücker benennen - immerhin mup der AG für deren Zeit der Abwesenheit für Entlastung sorgen...

Sollten keine EBRM mehr zur Verfügung stehen - selbstverständlich Neuwahl...

D
Dezibel

05.11.2015 um 18:38 Uhr

er sollte dem BR dann auch die Nachrücker benennen ... Du meinst sicher dem AG.

G
Globus

05.11.2015 um 18:39 Uhr

selbstverständlich - hier ging es doch um eine Mitteilung an den AG... sorry - mein Fehler...

R
RetnügPonk

05.11.2015 um 20:03 Uhr

Aber eine eindeutige rechtliche Aussage habe ich noch nicht gefunden

M
Moreno

05.11.2015 um 20:23 Uhr

Na was hättest Du denn gern für eine Rechtssprechung natürlich muss der BR dem AG mitteilen wenn ein BRM aufhört und ein anderes nachrückt. Die Gründe gehen den AG nichts an.

G
Globus

05.11.2015 um 21:15 Uhr

boah wenn du §§ willst, schau in deinen Kommentar zum BetrVG und habe ein wenig fantasie....

E
Erbsenzähler

06.11.2015 um 08:23 Uhr

Wie findest du den Paragrafen mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit? Der AG muss das doch auch wissen, wenn er Leute für die BR-Arbeit freistellen muss. Der AG und die AN müssen doch wissen, wer im Geheimclub BR ist und wer nicht mehr.

Es heißt ja nicht umsonst, dass sich ein AN an ein BRM des Vertrauens wenden kann.

S
stehipp

06.11.2015 um 08:47 Uhr

Und auch der AG muss ja wissen, wo sich seine MA aufhalten. Immerhin muss er die MA ja für die BR-Tätigkeit freistellen und für Ersatz am Arbeitsplatz sorgen. Wie soll er das machen, wenn er nicht weiß, wer im BR ist?

G
Gnilebe

06.11.2015 um 09:04 Uhr

Vielleicht ist es dem BRV peinlich, wenn viele zurücktreten?

D
Dezibel

06.11.2015 um 09:15 Uhr

Und warum sollte ihm das peinlich sein? Stell dir vor, der Vorsitzende selbst tritt auch zurück und keiner sagt es dem Arbeitgeber ... Hahaha

C
celestro

06.11.2015 um 12:56 Uhr

Zum "AG informieren" wurde ja soweit alles gesagt. Aber meint der BRV ernsthaft, daß wenn er niemandem etwas sagen würde, es die Mitarbeiter oder Chefs nicht dennoch mit bekommen würden ? Das geht rum wie nichts anderes ...

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