Bei uns im Betrieb existieren keine Stellenbeschreibungen. Wenn man danach fragt, wird gesagt, dass die Stellen-Anzeige gilt, sprich die Stellenanzeige, die mit der Einstellung verbunden war.

Muss der Arbeitgeber eine neue Stellenbeschreibung anfertigen oder reicht die damals in einem Zeitschrift veröffentlichte Anzeige?