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Betriebsübergang

T
tantefrieda
Jan 2018 bearbeitet

Unser Betrieb, circa 200 Mitarbeiter, soll nach 613 a in drei selbstständige GmbHs aufgespalten werden. Was heißt das für den Betriebsrat unseres jetzigen Unternehmens? Was müssen wir beachten? Bitte mit Angabe der Rechtsquelle. Danke!

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

04.11.2015 um 23:29 Uhr

Vielleicht tut sich bei Euch im BR gar nichts, weil § 1 Abs. 2 BetrVG zutrifft.

H
HeyeBR

05.11.2015 um 07:20 Uhr

Oder wenn §21a BetrVG Anwendung findet, heißt Neuwahlen.....

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