Betriebsübergang
Unser Betrieb, circa 200 Mitarbeiter, soll nach 613 a in drei selbstständige GmbHs aufgespalten werden. Was heißt das für den Betriebsrat unseres jetzigen Unternehmens? Was müssen wir beachten? Bitte mit Angabe der Rechtsquelle. Danke!
Community-Antworten (2)
04.11.2015 um 23:29 Uhr
Vielleicht tut sich bei Euch im BR gar nichts, weil § 1 Abs. 2 BetrVG zutrifft.
05.11.2015 um 07:20 Uhr
Oder wenn §21a BetrVG Anwendung findet, heißt Neuwahlen.....
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