Unser Betrieb, circa 200 Mitarbeiter, soll nach 613 a in drei selbstständige GmbHs aufgespalten werden. Was heißt das für den Betriebsrat unseres jetzigen Unternehmens? Was müssen wir beachten? Bitte mit Angabe der Rechtsquelle. Danke!
Erstellt am 04.11.2015 um 22:29 Uhr von gironimo Vielleicht tut sich bei Euch im BR gar nichts, weil § 1 Abs. 2 BetrVG zutrifft.
Erstellt am 05.11.2015 um 06:20 Uhr von HeyeBR Oder wenn §21a BetrVG Anwendung findet, heißt Neuwahlen.....