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Verschiebung der Weihnachtsgeldzahlung

P
Parker
Jan 2018 bearbeitet

hallo, bei uns haben Mitarbeiter -denen ihr Weihnachtsgeld laut Arbeitsvertrag zusteht-einen Brief bekommen , dass ihre Weihnachtsgeldzahlung um ein halbes Jahr verschoben wird und absolute Schweigepflicht darüber zu bewahren ist. Es soll aufgrund der wirtschaftlichen schlechten Lage der Fa. erfolgen jedoch ist der BR hier nicht mit eingebunden und auch dem BR wird über die dramatische Lage nicht berichtet. Ist diese rechtlich, so einfach vorzugehen auch noch dazu ohne Zustimmung des BR und wie "schlecht" muss dann die Lage der Fa. sein, weil die GL den BR immer mitteilt so schlimm ist es noch nicht. Können die Mitarbeiter auf ihre Zahlung bestehen bzw. müssen diese da rechtlich vorgehen, weil die Arbeiter dann befürchten dass sie aufgrund von Zahlungsunfähigkeit der Fa. gar nichts mehr bekommen. Außerdem erhalten die restlichen Mitarbeiter bei denen die Sonderzahlung laut ihren Vertrag eine freiwillige Leistung ist schon Jahre kein Weihnachtsgeld mehr. Bitte um viele Zuschriften-danke

1.25602

Community-Antworten (2)

G
gironimo

04.11.2015 um 10:36 Uhr

Erst einmal sollte der BR umgehend seine Informationsansprüche geltend machen (hier insbesondere §§ 80, 106, 111 BetrVG u.a.) und gegenüber dem AG auch deutlich machen, dass Ihr Eure Rechte durchzusetzen gedenkt. Erinnern könnt Ihr auch an den § 87 Abs. 1 Nr.4 BetrVG.

Nur wenn man die Lage des Unternehmens wirklich kennt, kann man beurteilen, wie man am Besten reagiert.

Und klar - die AN könnten auch klagen .... aber wer tut das schon. Also versucht als BR eine Klärung und eine akzeptable Regelung herbeizuführen.

O
outofmemory

04.11.2015 um 11:21 Uhr

  1. Als BR würde ich auf den AG zugehen und eine versuchen eine Lösung herbeizuführen. (wie gironimo schon schrieb)

2.Habt ihr keinen Wirtschaftsauschuss (§106 BetrVG)? Da müsste dies auf jeden Fall besprochen werden und bekannt sein, da hier auch die Bilanzen, Jahres- und/oder Quartalsabschlüsse etc. besprochen und erläutert werden.

3.Unabhängig davon muss der AG doch sowieso alle 3 Monate über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens berichten (§110 BetrVG).

4.Bei mir leuchten gerade alle Alarmleuchten, wenn ich dies lese. Denn was bedeutet dies eigentlich, wenn es denn stimmt? Es bedeutet doch, dass sich das Unternehmen in einer finanziellen Schieflage befindet. Hier sollte der BR dringenst mit dem AG darüber sprechen und beraten wie dies vielleciht abgewendet werden kann. 1. Gebot Beschäftigungssicherung!

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