Unser Arbeitgeber will das Weihnachtsgeld, das als freiwillige Leistung gezahlt wurde, streichen.
Einige Kollegen haben eine Gruppenversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge (durch den Arbeitgeber) abgeschlossen.
1. Kann der Arbeitgeber die Weihnachtsgeldzahlung einfach so streichen?
2. Was kann der BR tun?