Erstellt am 07.07.2005 um 12:15 Uhr von Kardia
Über wie viele Jahre hat der AG denn das Weihnachtsgeld ausgezahlt?Wenn dies nämlich über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren geschehen ist, spricht man dann nämlich von einer betrieblichen Übung und das Personal hat einen gewissen Ansruch auf diese Vergütung. Andernfalls handelt es sich dabei um eine freiwillige Gratifikation seitens des AG`s, die er, soweit sie vertraglich nicht anders geregelt ist, nach seinem Ermessen auch streichen kann
Erstellt am 07.07.2005 um 12:55 Uhr von merlin
Die Frage ist auch, ob jedesmal bei Zahlung des Weihnachtsgeldes darauf hingewiesen wurde, daß es sich um eine freiwillige Leistung handelt
Erstellt am 07.07.2005 um 13:24 Uhr von viktor
Ich sehe auch eine betriebliche Übung. Der AG kann diese natürlich aufkündigen aber nicht von heute auf morgen. Hinsichtlich des Weihnachtsgeldes gehe ich davon aus, das er in diesem Jahr für das nächste Jahr kündigen müsste.
Äußerst fraglich ist es aber, ob der AG bei den Altersvorsorgeverträgen aus der Pflicht kommt. Hier kommt es sicherlich auch auf die vertraglichen Einzelheiten an. Ihr solltet einen Fachanwalt aufsuchen.