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Weihnachtsgeld weg - betriebliche Altersvorsorge? Was kann Betriebsrat tun

B
blitz
Jan 2018 bearbeitet

Unser Arbeitgeber will das Weihnachtsgeld, das als freiwillige Leistung gezahlt wurde, streichen. Einige Kollegen haben eine Gruppenversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge (durch den Arbeitgeber) abgeschlossen.

  1. Kann der Arbeitgeber die Weihnachtsgeldzahlung einfach so streichen?
  2. Was kann der BR tun?
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Community-Antworten (3)

K
Kardia

07.07.2005 um 14:15 Uhr

Über wie viele Jahre hat der AG denn das Weihnachtsgeld ausgezahlt?Wenn dies nämlich über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren geschehen ist, spricht man dann nämlich von einer betrieblichen Übung und das Personal hat einen gewissen Ansruch auf diese Vergütung. Andernfalls handelt es sich dabei um eine freiwillige Gratifikation seitens des AG`s, die er, soweit sie vertraglich nicht anders geregelt ist, nach seinem Ermessen auch streichen kann

M
merlin

07.07.2005 um 14:55 Uhr

Die Frage ist auch, ob jedesmal bei Zahlung des Weihnachtsgeldes darauf hingewiesen wurde, daß es sich um eine freiwillige Leistung handelt

V
viktor

07.07.2005 um 15:24 Uhr

Ich sehe auch eine betriebliche Übung. Der AG kann diese natürlich aufkündigen aber nicht von heute auf morgen. Hinsichtlich des Weihnachtsgeldes gehe ich davon aus, das er in diesem Jahr für das nächste Jahr kündigen müsste.

Äußerst fraglich ist es aber, ob der AG bei den Altersvorsorgeverträgen aus der Pflicht kommt. Hier kommt es sicherlich auch auf die vertraglichen Einzelheiten an. Ihr solltet einen Fachanwalt aufsuchen.

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