Betriebsvereinbarung an "geeigneter Stelle"
Alle Angestellten sollten ungehinderten Zugang zu den BetriebsVereinbarungen im Unternehmen haben. Unsere Frima ist mit mehreren Einrichtungen über den Landkreis verteilt. Ist es richtig, dass da in jeder Einrichtung ein Stapel BVs liegen sollte? An einem zentralen Punkt, meinetwegen beim Bereichsleiter in einem Ordner, dass die Patienten und unsere Kunden nicht dran kommen?
Oder reicht der Verweis darauf, dass die BVs im Hauptsitz bei einem BR Mitglied eingesehen werden können? Ich möchte auf der Betriebsversammlung sagen, wo jeder die BVs einsehen können sollte aber weis nicht ob ich mich damit zu weit aus dem Fenster lehne, wenn ich anbiete einen Ordner für jeden Bereich zur Verfügung zu stellen...
Community-Antworten (4)
03.11.2015 um 13:54 Uhr
Für die Auslegung der BV ist der Arbeitgeber verantwortlich. Warum nehmt ihr dem die Arbeit ab? Im BR Büro sind sie doch sowieso abgelegt und können bei Bedarf eingesehen werden.
03.11.2015 um 14:09 Uhr
Trotzdem. Der AG wird vielleicht nur die Minimalanforderungen des § 77 BetrVG erfüllen wollen. Aus der Frage sehe ich ja, dass der BR ein Interesse daran hat, mehr Transparenz zu schaffen.
Also sprecht mit dem AG, dass er alle BVs an geeigneter Stelle auslegt - oder schafft selbst solche Punkte (z.B. BR-Mitglieder in den Betriebsteilen).
Wie sieht es denn mit der modernen IT aus? Viele Unternehmen haben heutzutage ein Intranet und hinterlegen dort alle Vereinbarungen. Da muss dann natürlich jeder die Möglichkeit haben Einblick zu nehmen.
03.11.2015 um 15:04 Uhr
Eine weitere Möglichkeit ist auch dass jeder Mitarbeiter bei der Einstellung bereits einen Ordner bekommt in dem alle BV`s abgelegt sind. Dies solltet ihr aber vorher mit dem Arbeitgeber besprechen.
03.11.2015 um 17:51 Uhr
Hmmmm, bei uns haben wir das anders "angefasst" - aus einer anderen Blickrichtung - aber wir sind auch "kleiner". Da die Arbeitsverträge ja heutzutage in den meisten Fällen standatisiert sind, haben wir hier unser MBR eingefordert. Bei den Verhandlungen haben wir dann unseren Standpunkt eingebracht, dass jeder neue AN bei Unterschrift auf Wunsch jede für ihn gültige BV in Hardcopy, wahlweise auch per PDF erhält. Weil, was wollte unser AG? Die Kosten fürs Papier minimieren.
In der heutigen Welt will aber keiner mehr Papier, und mal eben eine CD "brennen" oder die BV´en per Emails versenden... ist einfach.
Wir einigten uns dann, dass jeder einen USB Stick bekam - mit allen für ihn zutreffenden BV´en - dieser mußte dann zurück gegeben werden...
Ja, auch das wäre in einer Einigungsstelle nciht Spruchreif gewesen, aber ein paar USB Sticks sind halt günstiger als eine Einigungsstelle die wer weiß wie oft tagen wird bevor es zu dem gewünschten Spruch für den AG kommt...
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