Hallo Leute,
§ 77 Abs. 2 S3. BetrVG
Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.

Mein Problem: BV's liegen derzeit nur beim BR und in der Personalabteilung. Der (leider überwiegend GL freundliche BR) behauptet das genügt. Leider ist das BR Büro nicht 3 Schichtig besetzt. Es gibt überhaupt keine festen Zeiten in denen das BR Büro besetzt ist. Es ist daher leider für die AN (ca. 1500) bei uns nicht gerade einfach an eine BV zu kommen, vor allen Dingen da ja noch nicht mal eine Liste der gültigen BV's ausliegt (nur hald beim BR und bei der GL).
Der Sinn der dahintersteckt ist folgender - Ein AN der seine in den BV geregelten "Rechte" nicht kennt wird diese nicht so leicht einfordern können, ein Vorgesetzter der ja idR Kopien von den BV's bekommt
(der AN bekommt diese nicht) fordert aber evtl. "Pflichten" aus BV's ein. Leider habe ich im Komentar zu o.g. § keine Erläuterung gefunden, was denn "an geeigneter Stelle" bedeutet und unser BR sagt in der Personalabteilung ist eine geeignete Stelle.
Wer weis mir Rat?
Grüsse RAC