Erstellt am 03.07.2007 um 20:10 Uhr von Mona-Lisa
@RAC,
den "Idealzustand", ein BR-Büro rund um die Uhr zu besetzen, wirst du wohl nirgends finden.
Was hindert den Kollegen daran, beim Betriebsrat die Betriebsvereinbarungen einzusehen?
Oder bei seinem Vorgesetzten?
Erstellt am 03.07.2007 um 20:43 Uhr von betriebliche trübung
hallo rac,
bist du nicht in der lage, mit dem br einfach einen termin abzusprechen? und vielleicht ist der br ja sogar so nett, und kopiert / druckt dir die bv´en aus.
Erstellt am 04.07.2007 um 09:38 Uhr von RAC
@Mona-Lisa,
a) BR, - Weil es nicht funktioniert wenn 1500 Leute (auch nacheinander) zum BR gehen und sich erst mal informieren welche BV's gibt es denn eigentlich und sich dann die BV's verinnerlichen die für sie wichtig sind und dies dann immerwieder tun um festzustellen ob sich etwas geändert hat.
b) bei seinem Vorgesetzten, - Stell dir doch mal vor "hey Chef rück mal die BV für Mobbing rüber
- haben wir nicht, brauch ich aber ......oder so ähnlich :-)
@betriebliche trübung
macht er nicht, denn Wissen ist Macht.
BV -> Vorteil für den MA dann wird die BV sehr schwer zugänglich
BV -> Vorteil für die Firma (Pflichten des MA) der Chef zieht sie aus der Schublade.
@all
Ich suche eine Stelle im Kommentar oder ein Urteil in dem steht daß die BV's zu jeder Zeit und
EINFACH für einen MA erreichbar sein müssen.
Danke und Grüße RAC
Erstellt am 04.07.2007 um 10:05 Uhr von Rollie
In der Regel arbeiten Schichtler ja im Wechsel, sollten daher also die Möglichkeit haben, die BV's entweder beim BR oder in der Personalabteilung einzusehen.
Zudem, wenn 1500 Leute nacheinander zum BR gehen, um sie einzusehen, wird der BR sicherlich sich überlegen, ob er sie nicht künftig doch aushängen wird.
Bei uns ist es in Absprache mit dem BR auch geändert worden, das die BV's nicht mehr aushängen (nur wenn es neue gibt, um die Mitarbeiter darüber zu informieren, denn es besteht ja durchaus Interesse seitens BR und AG, das die Mitarbeiter die Änderungen auch mitbekommen !!!), sondern beim BR oder der Personalabteilung zur Einsicht liegen. Und ich glaube, in der Praxis besteht (leider) sicher nicht bei allen Mitarbeitern das wirkliche Interesse, sich alte Betriebsvereinbarungen zu verinnerlichen.
Vielleicht gibt es ja auch ein Intranet bei Euch, über die eine Einsicht erfolgen könnte.
Erstellt am 04.07.2007 um 10:13 Uhr von Bergmann
Es ist hier im Thread immer die Rede von BR´s und BV´s !!
Der BR sollte schon die BV´s haben , aber für die Auslegung ist der AG zuständig !!Wenn 1000 MA in die Personalabteilung nachfragen nach diversen BV´s wird sich der AG schon sich Gedanken machen müssen, ob diese Art der "Öffentlichkeit zugängig" hier richtig ist !! :-))
Erstellt am 04.07.2007 um 10:19 Uhr von RAC
@Rollie,
danke für die schnelle Antwort, das Problem ist, die Rechte die die MA nicht kennen können sie auch nicht einfordern. Die Meister und Abteilungsleiter haben die BV's "verinnerlicht", nutzen sie aber natürlich nur zum Nachteil der Kolegen.
Ein Bsp. es gibt eine BV die den Ablauf der Beurteilungsgespräche regelt.
Dort steht, daß eine Verringerung des Gehalts aufgrund der Beurteilung nur erfolgen kann wenn mit dem MA ein Beurteilungsgespräch durchgefürt wurde und der MA mit der Beurteilung einverstanden ist. Ist der MA nicht einverstanden muß der BR eingeschaltet werden. Es kommt aber immer wieder vor daß den MA das Gehalt ohne das Gespräch gekürzt wird und diese ja gar nicht wissen daß die Personalabteilung dies nicht darf und daher auch nicht reklamieren.
Gruß RAC
Erstellt am 04.07.2007 um 10:29 Uhr von RAC
@Bergmann,
wenn ich 1000 meiner Kolegen dazu bringen könnte das zu tun, gäbe es auch kein Problem. Aber leider fehlt den meisten der Mut oder die Energie oder sie wissen ganz einfach nicht daß in BV's auch Dinge stehen können die gut für sie sind.
Gruß RAC
Erstellt am 04.07.2007 um 11:10 Uhr von Rollie
Mhh, tue mich beim konkreten Beispiel schwer, denn wenn mir das Gehalt gekürzt werden würde, ohne das ich das plausibel nachvollziehen könnte, würde ich mich als betroffener Mitarbeiter kundig machen und ggf. Rechtmittel einlegen.
Zudem erscheint es mir zweifelhaft, ob es zulässig ist, das Gehalt mittels BV senken zu können, aber dafür müßte man die BV konkret kennen.
Trotzdem sehe ich das Problem nicht dahingehend, das die Kenntnisnahme der BV's daran scheitert, dass die BV's nicht öffentlich aushängen, sondern an den Mitarbeitern, die sich die Kenntnisnahme nicht beschaffen. Ich denke, im Falle eines Rechtsstreit dürfte der AN in Erklärungsnot kommen, denn ihm wurde ja vermutlich die Einsichtnahme nicht verwehrt.
Erstellt am 04.07.2007 um 11:23 Uhr von RAC
@Rolli,
schon klar aber dazu müsste er erstmal wissen daß es zum Thema xy eine BV gibt.
"die sich die Kenntnisnahme nicht beschaffen" hat er kein Problem wird er sich idR nicht ins Personalbüro (dem Hort des Bösen ;-) ) gehen um sich etwas anzusehen von dem er gar nichts weis.
Hat er ein Problem wird er nicht an den Ort gehen an dem man ihm "den Kopf abreißt".
Die PL ist m.e. daher kein Geeigneter Ort.
Gruß RAC
Erstellt am 04.07.2007 um 13:14 Uhr von Kölner
@RAC
...und ich überlege, ob so eine BV überhaupt gültig wäre.
Aber diese Frage hattet Ihr dem BR ja schon gestellt, ne?
Erstellt am 04.07.2007 um 13:26 Uhr von RAC
Hallo Kölner,
das ist wieder ein ganz anderes Thema. Ist ja auch nur ein Bsp. . Mir geht es nur darum, daß
die MA zu jeder Zeit und auch anonym Zugang zu den BV's haben. Leider habe ich noch keinen Satz im Kommentar und auch kein Urteil dazu gefunden.
Gruß RAC
Erstellt am 04.07.2007 um 13:29 Uhr von Kölner
@RAC
Naja...
...ich kannte - und ich werde auch nicht müde dieses Beispiel zu rezitieren - mal einen AN, der wollte, dass sich der BR anonym (!) für seine Gehaltserhöhung einsetzt.
Klasse!
Erstellt am 04.07.2007 um 13:39 Uhr von RAC
@Kölner,
schon klar, aber die Hemmschwelle der Kolegen bei uns im Betrieb ins Personalbüro zu gehen und nach einer BV bzw. einer Liste der BV's zu fragen ist sehr hoch.
Insbesondere wenn sie schon ein Problem haben.
Aber meine Hoffnung ist, das bei leichtem Zugang mehr Kolegen sich mit BV's beschäftigen und dann doch den Mut finden ihre Rechte auch zumindestens einzufordern.
Gruß RAC
Erstellt am 04.07.2007 um 14:23 Uhr von ITler
Hallo RAC,
der Erfurter Kommentar sagt hierzu unter der RN 31 zu §77:
Die Auslegung des normativen Teils erfolgt wie beim TV nach den Regeln über die Auslegung von Gesetzen. Der schuldrechtl. Teil, der lediglich das Verhältnis AG - BR regelt, unterliegt dagegen als Vertrag zwischen ArbGeb und BR den allgemeinen Regeln über die Vertragsauslegung.
Im DKK steht unter der RN 33 einiges zu diesem Thema.
Grüsse
ITler
Erstellt am 04.07.2007 um 14:47 Uhr von RAC
@iTler,
danke werd es mir mal zu Gemüte führen.
Gruß RAC
Erstellt am 04.07.2007 um 14:52 Uhr von Dummi
Mal zwei andere Fragen
- Ihr müßtet (könntet) 3 Freigestellte BRM haben. und da läßt es sich nicht organisieren,
das das BR Büro zu best. Zeiten besetzt ist?
- Klar, die Bekanntgabe der BV´s ist Sache des AG. Aber bevor man sich schwarz ärgert, und AN
eventuell über wichtige Dinge nicht informiert werden-
Warum hängt ihr die BV oder eine Liste mit bestehenden BV´s nicht selber aus?
Oder informiert die Kollegen in der nächsten BetrVers?
Oh, das waren jetzt drei...
Gruss
Erstellt am 04.07.2007 um 15:01 Uhr von RAC
@Dummi
>1500 = 4 Freigestellte (soll)
da die Mehrheit meiner BR Kolegen sehr GL freundlich ist, sind nur 2Voll und 2 Teilfreistellungen beschlossen worden. Da freut sich der Chef und die Chancen auf ein bisserl extra steigen.
Normaler weise bei einem vernünftigen BR Gremium ist die ganze Angelegenheit kein Problem,
leider sind wir nur wenige Gewerkschafter die sich für die Interessen der MA einsetzen.
Wenn wir argumentieren dies oder jenes währe gut für die Kolegen hören wir von der Mehrheit meistens, aber der Chef will das nicht, dem Chef gefällt das nicht.
Gruß RAC
Erstellt am 04.07.2007 um 15:07 Uhr von waschbär
Dummi,
aber dafür 3 sehr Gute .-)
p.s Der BR muss im Rahmen seiner Schutzbestimmungen dafür sorge tragen , das der AG die BV´s auf der Arbeit anwendet.
Der BR muss , "überwachen"> Der AG muss für die Einhaltung sorgen .
RAC, kann es sein das ihr etwas "schlamxxig" seit ?
p.s ja, ist dann ein Thema, für Monatsgespräch,erst bei anhaltender "Bockigkeit" sind weitere Schritte nötig.
und bitte nicht wieder, wenn wir dem Chef sagen die BV wird nicht eingehalten,dann droht er mit Kündigung der BV ...
Erstellt am 04.07.2007 um 15:24 Uhr von RAC
@Waschbär;
????? "RAC, kann es sein das ihr etwas "schlamxxig" seit ?"
Ich kämpfe seit Jahren gegen einen patriarchischen Chef, gegen eine Mehrheit im BR die sehr GL freundlich ist. Ich bin alles andere als "schlamxxig".
Ich versuche den MA wenigstens ein Mindestmaß an Gerechtigkeit zu ermöglichen. Leider reduziert sich das ganze (aufgrund mangelnder Mehrheit) auf das überwachen der gesetzlichen Mindeststandarts. Und selbst hier muß ich kämpfen den es wird alles versucht auch und gerade von Seiten der GL-treuen BR-mehrheit, das Gesetz zum Nachteil unserer MA auszulegen.
Gruß RAC
Erstellt am 04.07.2007 um 15:41 Uhr von Dummi
@waschbär
Und das aus deiner Tastatur.
Das macht Mut:-))
L.Grüsse
@RAC
Es könnten auf der nächsten BetrVers ein paar AN Fragen zu diesem Thema(oder auch zu anderen)
stellen. Die müssen natürlich gewisse Informationen haben. Manchmal hilft das, störrische BRM
zum umdenken zu bewegen. Die wollen ja auch wiedergewählt werden.
Eine gewisse Öffentlichkeit kann da manchmal helfen.
Gruss
Erstellt am 04.07.2007 um 15:49 Uhr von waschbär
RAC,
dann hast Du grade meine Aussage Bestätigt. ICH SAGTE "IHR" ! also dein GANZER Verein welcher sich Betriebsrat schimpft !
nicht DU ! als Person !
Lese dir bitte mal den SINN von Betriebsvereinbarungen durch und auch für wen Sie wann gültig sind und bitte auch deren Verbindlichkeit !
Ich sage es mal so > Wenn ich Morgen bei deinem Rat aufschlage und nachfrage
Wie ihr das mit BV´s Regelt z.B deren einhaltung.
Welche Antwort bekomme ich von deinem BRV (Der dürfte ja dann meine ASP sein). ???
Alles kein Problem,wir haben hier alles im grif,läuft super die Komunikation ,keine besonderen Probleme oder Beschwerden , die BV werden alle angehalten.....
oder kommt eh alter habe dich da mal nicht so... wir müssen auch mal alle Augen zu drücken so wegen der Wirtschaftlichkeit und der Harmonie ausserdem sind unsere vorbilder bei WV ....
RAC, es ist nichts Persönlches , du bist scheinbar einer der wenigen bei euch , welche Recht und Ordung durch setzen.... wollen.
Ich versuche zu helfen, die frage ist immer wie .. nur Reden hilft oft nichts .... aber viele "faule" BRMs und auch BRVs hängen an ihrem Ämtern und keiner will wieder Arbeiten von denen .... Erst recht nicht wenn Sie über jahre in der Freistellung waren.
Aber es gibt immer mittel und wege diese "Verlaufenen" wieder zurück zu führen .
Ein hand besteht aus 4 Fingern und einem Daumen. Ballen Sie sich Ergeben Sie eine Faust.
BRV = Daumen
BRM = Fingern
BertVG = Anweisung zum Ballen .
Du bist der kleine Finger .... un muss dem Rest klar gemacht werden, wie Sie sich zu einer Faust Ballen !
Wut und Angst haben etwas gemeinsamm ...
Erstellt am 04.07.2007 um 16:06 Uhr von RAC
@Waschbär,
das versuche ich ja, aber in dem konkreten Fall habe ich noch ein anderes "Problem", ich bin mir sicher ich habe in einem Kommentar in etwa folgendes zu § 77 Abs. 2 S3. BetrVG gelesen.
" die BV's müssen, einfach zugänglich und zu jeder Zeit für die Belegschaft einsehbar sein...es genügt nicht, diese in der PL dem MA auf verlangen zur Durchsicht vorzulegen".
Das dumme ist ich finde die Stelle/das Urteil??? nicht mehr und das macht mich wahns......
Gruß RAC
Erstellt am 04.07.2007 um 16:34 Uhr von Dummi
@RAC
Also im Fitting 22 Aufl. §77 Rn.25 BetrVG steht:
Die BV ist so auszulegen (oder auszuhängen),das sämtliche AN in der Lage sind,sich ohne besondere Umstände mit dem Inhalt vertraut zu machen. Es genügt die Auslegung einer oder mehrerer Abschriften.
Bei umfangreichen BV ist es ausreichend durch Aushang am "schwarzen Brett" auf die BV hinzuweisen und anzugeben, wo sie eingesehen werden kann.
Erstellt am 04.07.2007 um 16:50 Uhr von waschbär
@RAC,
du dürftes ja nun grade das Basis Wissen von BV erhalten habe und wie gesagt das ist nur die Basis.
aber dafür bist du dann auch FIt für fragen wegen BV ...
Noch ein tip. BV sin sowas wie Verträge oder Standards . Deshalb müssen Sie auch genau Dort zu finden sein !!!!!
Frage wo liegen eure Anweisungen etc... dort müssten auch die BV liegen .
p.s brauchst du ein Urteil wo seteht das der AG für die durchführung der Bv zu sorgen hat ?
Erstellt am 05.07.2007 um 07:25 Uhr von RAC
Hallo Waschbär,
wow is das Fielmann ;-), erstmal danke, melde mich später nochmal.
Gruß RAC
Erstellt am 05.07.2007 um 07:28 Uhr von RAC
Hallo Dummi,
Dein Nick passt nicht zu Deinem Beitrag (is gar nicht Dummi :-) )
Danke RAC
Erstellt am 05.07.2007 um 12:46 Uhr von RAC
@All,
danke an alle.
Wird wohl leider vor Gericht enden, da der 2.BRV generell die Herausgabe von BV's an Personen ablehnt, die Zitat: "Die BV zur Gewerkschaft tragen" (um sie auf evtl. Fehler prüfen zu lassen).
Gruß RAC
Erstellt am 05.07.2007 um 13:23 Uhr von Kölner
@RAC
Jeder bekommt den BR, den er verdient.
Und im Zweifel gibt es noch weitere BRM's, die gefragt werden können und die BV herausgeben können!
"Was für ein Saftladen..."
Erstellt am 05.07.2007 um 15:03 Uhr von RAC
@Kölner
das denk ich auch manchmal, .......eigentlich immer öfter.
Aber ich will unsere Gewerkschaftsmitglieder die mich und einen Kol. ins Gremium gewählt haben nicht im Stich lassen. Leider ist hald die bayrische Mentalität hier auf dem Lande etwas "rechts" lastig.
Gruß RAC