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BR Mitglied geht in Rente, Ersatzmitglied ist Langzeitkrank

S
Sant
Nov 2023 bearbeitet

Hallo,

wir haben ein BR Mitglied welches in Rente geht. Das Ersatzmitglied was nun nachfolgen würde, ist aber Langzeitkrank und wird voraussichtlich auch nicht wieder kommen. Muss das Ersatzmitglied trotzdem gefragt werden, bzw. schriftlich informiert werden, das die Person nachrücken würde oder kann einfach das nächste Ersatzmitglied als festes Mitglied nachfolgen ? Danke Gruß

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Community-Antworten (9)

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seehas

19.01.2023 um 08:30 Uhr

Wenn die Erkrankung die Teilnahme an BR Sitzungen nicht ausschließt, ist der Erkrankte regulär zu den Sitzungen zu laden. Bis er das Amt offiziell aufgibt ist er Betriebsrat. Wenn er die Teilnahme wegen seiner Erkrankung absagt ist ein Ersatzmitglied zu laden. Das gilt auch dann, wenn dies regelmäßig der Fall ist. Allenfalls kann der BR den Ausschluss des BR Mitglieds vor dem Arbeitsgericht anstreben oder das BR Mitglied legt sein Amt offiziell nieder. Spätestens dann, wenn noch weitere BR Mitglieder ausscheiden kann es gut sein so ein offizielles BR Mitglied zu haben, auch wenn es an keiner Sitzung teilnimmt.

T
Thomas63

19.01.2023 um 09:20 Uhr

Bei uns bekommen die BR-Mitglieder grundsätzlich die Einladung zugesendet ob Urlaub, krank oder sonstige Abwesenheit, die Nachrücker wenn sie, aufgrund von Ausfällen, geladen sind. Wenn wir wissen das jemand krank ist wird automatisch ein Nachrücker eingeladen. Der BR kann nicht entscheiden ob jemand der Krank ist BR-Arbeit machen kann oder nicht. Dazu muss sich der Kranke äußern da auch dem BR die eigentliche Krankheit nichts angeht.

Es kommt auch auf das Verhältnis untereinander an. Wenn einer unserer nächsten Nachrücker lange Krank wäre hätten wir ihn schon langst angeschrieben und Ihm unsere Genesungswünsche mitgeteilt. Das erstmal schriftlich in Form einer netten Mail oder Whattsapp. Danach kann der Kranke sich entscheiden ob Er kontakt möchte oder nicht. Evtl. kommt man dabei ins Gespräch wie es weitergeht.

Bei einem kranken BR oder auch Nachrücker kämen wir nie auf die Idee auch nur einen Gedanken zu verschwenden ein Gericht einzuschalten.

S
Sant

19.01.2023 um 10:29 Uhr

Und wenn der Langzeitkranke keinen Kontakt wünscht bzw. sich psychisch nicht in der Lager dazu sieht ? Sollten wir dann schriftlich per Post ein Schreiben mit einer Frist zur Rückmeldung geben, sodass das Ersatzmitglied dann "automatisch" nach dieser Frist aus dem Amt ist ?

D
DummerHund

19.01.2023 um 10:44 Uhr

Er ist dann nicht aus dem Amt wenn er nicht reagieren kann aus gesundheitlichen Gründen. Er zählt dann lediglich als krank und ihr müsst für ihn einen Nachrücker einladen.

S
seehas

19.01.2023 um 11:26 Uhr

Er ist erst dann kein BR mehr, wenn er entweder zurücktritt oder per Gerichtsbeschluss ausgeschlossen wurde. Solange bis er wieder kommen kann wird eben immer ein Ersatzmitglied eingeladen.

M
Moreno

19.01.2023 um 11:39 Uhr

Kein Gericht dieser Welt wird ein BRM das Amt wegen Krankheit entheben! Er kann sagen ob er trotz Krankheit teilnehmen will. Wenn nicht ist er verhindert und ein Ersatz wird geladen.

C
celestro

29.11.2023 um 15:33 Uhr

"Und wenn der Langzeitkranke keinen Kontakt wünscht bzw. sich psychisch nicht in der Lager dazu sieht ?"

Psychisch nicht in der Lage zu was? Wenn kein Kontakt gewünscht ist, sollte man das respektieren. Ich sehe hier nicht, das man dem BR daraus dann einen Strick drehen könnte.

M
Moreno

29.11.2023 um 16:47 Uhr

Na Celestro vielleicht ist er ja wieder gesund...so nach 10 Monaten ;-)

C
celestro

29.11.2023 um 16:54 Uhr

Hab nur auf "2023" geachtet ... schäm

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