Letztes Ersatzmitglied langzeitkrank! Neuwahlen?
Hallo,
ein BRM wird den BR verlassen und unser letztes Ersatzmitglied ist langzeitkrank. Müssen wir einen neuen BR wählen?Wenn dasletzte Ersatzmitglied in ein ruhendes Arbeitsverhältnis weckseln sollte, müssen wir dann einen neuen BR wählen?
Community-Antworten (1)
19.06.2015 um 17:21 Uhr
Siehe hierzu § 13 (2) 2. BertVG.
§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen (1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten. (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
- (...)
- die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist, (...)
Das langzeitkranke BRM ist nach wie vor BRM.
Ersatzmitglieder sich nicht zwingend notwendig.
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