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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Letztes Ersatzmitglied langzeitkrank! Neuwahlen?

K
Kleines
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ein BRM wird den BR verlassen und unser letztes Ersatzmitglied ist langzeitkrank. Müssen wir einen neuen BR wählen?Wenn dasletzte Ersatzmitglied in ein ruhendes Arbeitsverhältnis weckseln sollte, müssen wir dann einen neuen BR wählen?

1.65201

Community-Antworten (1)

P
Pjöööng

19.06.2015 um 17:21 Uhr

Siehe hierzu § 13 (2) 2. BertVG.

§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen (1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten. (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn

  1. (...)
  2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist, (...)

Das langzeitkranke BRM ist nach wie vor BRM.

Ersatzmitglieder sich nicht zwingend notwendig.

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