Erstellt am 02.11.2015 um 15:25 Uhr von Pickel
a) Die Anhörung löst keinen Anspruch aus. Das ist eine reine Vorbereitungshandlung.
Was hat die Übernahme mit dem TZ-Befristungsgesetz zu tun? Ich befürchte, nachdem du die Personalabteilung wieder verlassen hast, ging dort das große Gelächter los...
Erstellt am 02.11.2015 um 19:29 Uhr von gironimo
Warum sollen sie denn nicht übernommen werden. Was sagt die Personalabteilung dazu?
Erstellt am 03.11.2015 um 09:36 Uhr von schutzengel
naja, ob die gelacht haben oder nicht, ist mir erstmal sch...egal
als Begründung haben die beiden wohl zuviele Fehlzeiten- der Schichtleiter sagt aber das es 1x ein Arbeitsunfall war und 1x der Kapaltunnel, da die Frau Bluter ist, wurde sie ein paar Tage länger krank geschrieben-(insgesamt 6 Wochen) und die Kollegen brauchen ihre Feinmotorik um die Arbeit sauber zu erledigen.
Aber ansonsten sind alle froh und zufrieden mit den Arbeiten- außer die Personaler- wegen der Fehlzeit.
Kann man da echt nix tun?
Habe für morgen ein Gespräch mit dem Werksleiter
Erstellt am 03.11.2015 um 16:06 Uhr von moreno
Was hast Du denn gemeint mit TZ Befristungsgesetz?
Also die Anhörung des Betriebsrates ist nicht die Einstellung solange die Kolleginnen keinen Arbeitsvertrag unterschieben haben gibt es keinen Anspruch auf Übernahme.
Vielleicht könnt Ihr den Werkleiter morgen ja überzeugen das er ein gutes Wort für die beiden einlegt :-)
Erstellt am 04.11.2015 um 07:23 Uhr von schutzengel
meine erste Euphorie war halt, weil Personalchef nach 2 Wochen der Anhörung kam, und *ätschibätsch- der MA wird doch nicht übernommen*, das die Frist des TZ Gesetz nicht beachtet wurde u.dachte über eine Befristungsklage nach.
Aber es gibt kein Gesetz nach dem ich greifen könnte, die dürfen das tatsächlich tun :-(
Kann jetzt nur noch auf die moralische Seite unseres Chefs hoffen, das er zu uns hält, denn wir brauchen gute MA, das sie die Fehlzeiten haben, war nicht gewollt und sie sind ansonsten zuverlässig.