Rückzug der Übernahme
Hallo Ihr Lieben, folgendes Problem: am 13.10 hatte der PA 2 Anhörungen der Übernahme unterschrieben. Heute bekamen wir über den Schichtleiter die Mitteilung, das die Kollegen einen Brief erhalten, in dem steht, das sie nicht übernommen werden.
Ich sagte der Personalchefin, das das nicht so einfach wäre, wegen dem TZ-Befristungsgesetz, aber sie sagte doch, das hätte nix damit zu tun.
kann ich den Kollegen helfen? können sie das einklagen? denn offiziell wissen sie nicht, das die Anhörungen durch sind
Danke Euch
Community-Antworten (5)
02.11.2015 um 16:25 Uhr
a) Die Anhörung löst keinen Anspruch aus. Das ist eine reine Vorbereitungshandlung.
Was hat die Übernahme mit dem TZ-Befristungsgesetz zu tun? Ich befürchte, nachdem du die Personalabteilung wieder verlassen hast, ging dort das große Gelächter los...
02.11.2015 um 20:29 Uhr
Warum sollen sie denn nicht übernommen werden. Was sagt die Personalabteilung dazu?
03.11.2015 um 10:36 Uhr
naja, ob die gelacht haben oder nicht, ist mir erstmal sch...egal
als Begründung haben die beiden wohl zuviele Fehlzeiten- der Schichtleiter sagt aber das es 1x ein Arbeitsunfall war und 1x der Kapaltunnel, da die Frau Bluter ist, wurde sie ein paar Tage länger krank geschrieben-(insgesamt 6 Wochen) und die Kollegen brauchen ihre Feinmotorik um die Arbeit sauber zu erledigen. Aber ansonsten sind alle froh und zufrieden mit den Arbeiten- außer die Personaler- wegen der Fehlzeit. Kann man da echt nix tun? Habe für morgen ein Gespräch mit dem Werksleiter
03.11.2015 um 17:06 Uhr
Was hast Du denn gemeint mit TZ Befristungsgesetz?
Also die Anhörung des Betriebsrates ist nicht die Einstellung solange die Kolleginnen keinen Arbeitsvertrag unterschieben haben gibt es keinen Anspruch auf Übernahme.
Vielleicht könnt Ihr den Werkleiter morgen ja überzeugen das er ein gutes Wort für die beiden einlegt :-)
04.11.2015 um 08:23 Uhr
meine erste Euphorie war halt, weil Personalchef nach 2 Wochen der Anhörung kam, und ätschibätsch- der MA wird doch nicht übernommen, das die Frist des TZ Gesetz nicht beachtet wurde u.dachte über eine Befristungsklage nach. Aber es gibt kein Gesetz nach dem ich greifen könnte, die dürfen das tatsächlich tun :-(
Kann jetzt nur noch auf die moralische Seite unseres Chefs hoffen, das er zu uns hält, denn wir brauchen gute MA, das sie die Fehlzeiten haben, war nicht gewollt und sie sind ansonsten zuverlässig.
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