Erstellt am 28.05.2009 um 12:33 Uhr von kriegsrat
man müsste unterscheiden :
- steht ihnen der dienstwagen auch privat zur verfügung, wäre es wohl ein zu versteuernder geldwerter vorteil und zudem noch eine unzulässige begünstigung nach § 78 BetrVG
- steht ihnen der dienstwagen nur bei erforderlicher betriebsratstätigkeit zur verfügung, wäre dies ja durch den § 40 BetrVG gedeckt
Erstellt am 28.05.2009 um 12:48 Uhr von Blauäugiger
Auch Familienmitglieder dürfen damit fahren.
Erstellt am 28.05.2009 um 13:24 Uhr von kriegsrat
das halte ich für unzulässig
Erstellt am 28.05.2009 um 20:05 Uhr von Kölner
@Blauäugiger
Sonst hat niemand einen Dienstwagen???
Erstellt am 28.05.2009 um 22:33 Uhr von DerAlteHeini
Das ist aber ein Ding, nur ein Auto??
Kein Flugzeug??
Das müsst Ihr ändern.
Ja,ja, der Neid.