Erstellt am 02.11.2015 um 10:16 Uhr von Jakarta
Tja, da dürfte dein Kollege richtig liegen.
Einen Interessenskonflikt der dazu führt ihn hier auszuschließen, vermag ich hier auch nicht zu erkennen. Dafür aber aufgrund einer fehlerhaften Ladung und Beschlussfassung zur TO, dass Vorliegen eines ungültigen Beschlusses.
Erstellt am 02.11.2015 um 11:23 Uhr von gironimo
>Widerspruch einer Abteilung zur Eingruppierung<
Was ist denn das?
Ansonsten sehe ich das wie Jakarta. Der TOP war schon nicht richtig gesetzt und damit der Beschluss ohnehin nicht o.k.
>vermutlich nicht rechtens <
das wäre mir ohnehin zu wenig. Wenn Ihr Probleme seht, sollte BR und Gewerkschaft mit einander reden (§ 2 BetrVG)