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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Haben Interessenkonflikt im Wirtschaftsausschuss mit einem BR-Mitglied. Was können wir tun?

D
Defender
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitglied unseres BR ist mit dem AG in einem arbeitsgerichtlichen Prozess verwickelt , in dem individuelle Probleme aus dem Arbeitsvertrag eine Rolle spielen. Das BR Mitglied ist zusätzlich noch im Wirtschaftsausschuss. Der AG beabsichtigt wohl eine Beendigungskündigung mit Zahlung einer Abfindung. Die juristische Vertretung unseres BR Mitgliedes hat zu einem solchen Vorgehen bereits vorsichtige Zustimmung signalisiert, über die Höhe der Abfindung bestehen noch erhebliche Differenzen zwischen den Parteien. Der AG verweigert jetzt dem Wirtschaftausschuss und BR Einsicht in aktuell wirtschaftliche Daten mit dem Hinweis,daß hier ein Interessenkonflikt des BR Amtes unseres Mitgliedes und Eigeninteressen vorliegt, die wirtschaftlichen Daten bei einem schwebenden Verfahren zuungunsten des AG verwendet werden können. Wir können uns der Argumentation des AG auch nicht entziehen und wollen unserem BR Mitglied den Einblick in wirtschaftliche Daten verwehren. Wie ist dazu die Meinung des Forums?

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Community-Antworten (4)

K
Kölner

22.10.2005 um 22:16 Uhr

Für mich wären da zentrale Fragen zu klären:

  • Ist es so, dass der Kollege gegangen werden soll, oder von sich aus wirklich gehen will?
  • Was sagt der Kollege zu dem Ansinnen des AG?
  • Will er, wenn er vielleicht zurücktreten?
  • Was für Geheimnisse könnte er denn ausplaudern?

Naja...zum guten Schluss: Im Zweifel für den Angeklagten! Und: Man kann einem BR nach § 103 BetrVG kündigen...was für einen Grund gibt es dann noch mit dem Arbeitsvertrag?

V
viktor

24.10.2005 um 11:31 Uhr

Es steht dem Arbeitgeber frei, sich schnell zu einigen. Dann wisst Ihr, ob er weiter beschäftigt wird oder tatsächlich mit Abfindung geht.

Vorher würde ich nicht in das Geschehen eingreifen und statt dessen den AG an seine Informationspflichten im WA erinnern.

(Nur so in Klammern; man kann WA-mitglieder per Beschluss jederzeit austauschen; je nach dem, wer den Ausschuss berufen hat - also GBR oder BR)

B
Barzi

02.11.2005 um 18:08 Uhr

Gegenfrage: Geht es dem AG so schlecht, dass man ihn per Abfindungszahlung in die Bedürftigkeit entließe? Oder erhöht die Tatsache, dass der zu kündigende Kollege Mitglied des WA ist, den Betrag der Abfindung?

G
gregor

14.12.2005 um 09:07 Uhr

Hallo, da die juristische Vertretung bereits zugestimmt hat, geht es eurem BR-Mitglied anscheinend nicht um den Arbeitsplatz bei Euch, sondern nur um eine kräftige Abfindung. Evtl. hat ja er selbst die Kündigung provoziert, da er was besseres gefunden hat und will sich nur ein sattes Weihnachtsgeld mitnehmen.

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