Erstellt am 29.10.2015 um 11:56 Uhr von gironimo
>Ich als Admin habe die Möglichkeit die Zahlen zu überprüfen und stelle fest das hier ein paar Sachen bei der Berechnung unterschlagen wurden.<
Ich denke, da überschreitest Du Deine Rechte als Admin. Die Inhalte von Dateien gehen Dich doch nichts an.
Wenn Du wirklich rein zufällig mit dem linken Auge was gesehen hast, sollte der BR noch einmal konkrete Fragen formulieren und die GL um konkrete Informationen bitten.
Erstellt am 29.10.2015 um 14:19 Uhr von Pickel
Wenn du dir die Rentabilitätsrechnungen der GL ausführlich durchliest, verstößt du in erheblichem Maße gegen deine besonderen Vertraulichkeitspflichten. Eine Weitergabe würde das noch toppen. In solch einem Falle sollte es für den AG ein Leichtes sein, auf ein gestörtes Vertrauensverhältnis zu verweisen und dir mindestens eine komplett andere Tätigkeit zuzuweisen. Und ich persönlich würds komplett verstehen.
Erstellt am 29.10.2015 um 15:09 Uhr von unbedarfter
Vielen Dank für eure Antworten.
Da muss ich mich gewaltig zurücknehmen.
Erstellt am 29.10.2015 um 15:45 Uhr von Mattes
Ich sehe das ein bisschen anders.
Der AG missbraucht doch das Vertrauen und verstößt gegen die Informationspflicht.
Ich würde als BR auch konkret nachfragen.
Erstellt am 29.10.2015 um 17:01 Uhr von pillepalleTR
@Mattes: das war nicht die Frage.
Dass der AG gegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit verstösst, ist Faust 2. Teil.
Faust 1. Teil ist, ob 'unbedarfter' gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstösst, wenn er Informationen, die er im Rahmen der Admin-Tätigkeit (ggf. auch schon verbotenerweise) erhält, weitergibt.
Wenn der BR also 'konkret nachfragt', wie von dir gefordert, haut er vermutlich 'unbedarfter' in die Pfanne...Hier ist also Fingerspitzengefühl angesagt.
Erstellt am 29.10.2015 um 18:35 Uhr von Hoppel
@ unbedarfter
Kommt Dir Dein AG auf die Schliche, dass Du Deine Möglichkeiten als Admin missbrauchst und Dir Einsicht in Inhalte verschaffst, die Dich nichts angehen, bist Du Deinen Job los und zwar fristlos und zu Recht!
Und würde ich als BR Kenntnis von einer solchen Aktion erhalten, würdest Du einem 23er Verfahren "Ausschluss aus dem BR" nur durch einen freiwilligen Rücktritt zuvorkommen können. Wer den AG ausspäht, schreckt auch vor anderer unberechtigter Einsichtnahme nicht zurück ... wäre zumindest meine Befürchtung!
"Da muss ich mich gewaltig zurücknehmen."
Dass solltest Du allerdings tun! Und eine Schulung zum Thema "Datenschutz für Adminstratoren" wäre vermutlich auch nicht ganz verkehrt!