BR-Mitglied heiratet GL-Mitglied - Interessenkonflikt?
Ein Mitglied des BR wird demnächst ein Mitglid der GL heiraten. Darf eigentlich das BR-Mitglied im BR bleiben? Gibt es kein Interessenkonflikt?
Community-Antworten (14)
04.09.2009 um 20:34 Uhr
NEIN,gibt es nicht !!! Der BR macht doch seine Arbeit nicht seine Frau !!! Selbst wenn er ab nun Arbeitgeberfreundlich ist ... Wartet erst mal ab wie er sich nach der Hochzeit macht, vieleicht behält er ja die Hosen an .... ;-)
04.09.2009 um 20:49 Uhr
@Troisdorfer Naja... ...nächstes Jahr wird aber vorauss. das aktive und passive Wahlrecht verlieren!
05.09.2009 um 20:11 Uhr
@ Kölner,
wieso, wird er entlassen oder zum Leitenden Angestellten ?? Kopfkratz
05.09.2009 um 20:36 Uhr
"wieso, wird er entlassen oder zum Leitenden Angestellten ?? "
§ 5 Abs.2 Nr. 5 BetrVG
05.09.2009 um 20:56 Uhr
@ Peanuts,
GL muß nicht automatisch AG heißen !!
05.09.2009 um 21:09 Uhr
"GL muß nicht automatisch AG heißen !!"
Stimmt ... das MdGL könnte auch GF heißen.
05.09.2009 um 21:41 Uhr
@explorierer ...es ist schon schön, wenn man einen 'Peanuts' hat, der für mich antwortet. ;-))
05.09.2009 um 22:28 Uhr
@ Kölner,
wirst auch immer bequemer !! Grins
05.09.2009 um 22:29 Uhr
@Bergmann ...und dann frage ich mich natürlich, ob nicht jeder einen 'peanuts' bräuchte!?
05.09.2009 um 23:31 Uhr
Oder aber ein eindringlich erforschendes, gut organisiertes Kreuzfahrtschiff... oder doch lieber eine Comicserie, die auch noch schmeckt?
05.09.2009 um 23:39 Uhr
@peanuts Und welcher bist du? Charlie Brown Snoopy Woodstock Sally Brown Lucy Van Pelt Linus Van Pelt Rerun Van Pelt Schroeder Peppermint Patty Marcie Franklin ... ;-)
08.09.2009 um 12:22 Uhr
Heisst das denn, dass die Frau vom Chef bei der BR-Wahl kein Stimmrecht hat?
Birna
08.09.2009 um 12:33 Uhr
@Birna, ne, hat se nich! :-)
§ 5 BetrVG, 5. Enge Verwandte des Arbeitgebers (Nr. 5)
08.09.2009 um 14:42 Uhr
Ich würde in der Geschäftsordnung des BR das Heiraten eines leitenden Angestellten untersagen!!!!!!!! Die Zuwiderhandlung wird durchs Stehen in der Ecke während der Sitzungen bestrafft.
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