Erstellt am 02.11.2015 um 07:52 Uhr von Hartmut
Mir würde die Antwort leichter fallen, wenn ich wüsste, was du unter 'Spesen' verstehst. Ich bin kein LKW Fahrer und für mich sind Spesen nichts anderes als Aufwandsersatz und KEIN Einkommen. Wenn also der Kollege nicht fährt, fallen keine Spesen an und folglich braucht er auch keine zu kriegen. Im Gegenteil, würde er Spesen erhalten, ohne LKW gefahren zu sein, wäre das sogar eine unerlaubte Bevorzugung als BR. Oder was verstehe ich hier nicht richtig?
Erstellt am 02.11.2015 um 08:10 Uhr von gironimo
Ich denke mal, dass hier die Spesen für zusätzlichen Aufwand für Verpflegung gemeint sind (?)
Diese zusätzlichen Kosten fallen ja tatsächlich nicht an.
Was anderes wären Prämien für die Arbeitsleistung. Da müsste ein Ausgleich gezahlt werden, wenn wegen der BR-Arbeit die Leistung ausfällt.
Erstellt am 02.11.2015 um 08:48 Uhr von Pickel
Ich würde Gironimos Beitrag weiter konkretisieren:
Werden die Spesen im gesetzlich vorgegebenen Rahmen des Steuerfreibetrags gezahlt, siehe Gironimo. BRM dürfen eben nicht nur NICHT SCHLECHTER, sondern genauso auch NICHT BESSER gestellt werden (was einige ganz gerne vergessen).
Wenn er diesen Mehraufwand nicht hat, muss eben auch kein Betrag ausgeglichen werden.
Sind die Spesen aufgrund von besonderen Vereinbarungen überhalb dieses Satzes, würde ich schätzen, dass zumindest der Differenzbetrag wie ein zusätzlicher Lohn zu betrachten ist.
Erstellt am 02.11.2015 um 10:24 Uhr von Jakarta
Spesen können auch ein Bestandteil des Lohnes sein. Das pauschal zu verneinen, geht jedenfalls nicht in die richtige Richtung.
Hier wird man Schlauer:
Bayerisches Landessozialgericht 3. Senat, Urteil vom 29.04.2014, L 3 U 619/11
Erstellt am 03.11.2015 um 11:35 Uhr von celestro
"sondern genauso auch NICHT BESSER gestellt werden (was einige ganz gerne vergessen)."
Das Problem daran ist nur ... wer darf das vor Gericht bringen ? Der BR (der profitiert davon), der AG (der macht es, um zu profitieren) und die Gewerkschaft (müßte sich gegen den BR stellen).
Ein ziemlich stumpfes Schwert.