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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsarbeit und Spesenzahlung

L
Leuchtfeuer
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen Kollegen, ich wurde heute von einem BR-Kollegen mit einer Frage konfrontiert , wo ich mir bei der Antwort unsicher bin. Der BR-Kollege ist LKW Fahrer. Bekommt dementsprechend Spesen. Wenn er nun an einer BR Sitzung teilnimmt, die eventuell einen ganzen Tag dauert, hat er trotzdem Anrecht auf die Zahlung der Spesen? Eigentlich wäre es ja so, wenn man nicht fährt bekommt man auch keine Spesen. Aber wie sieht es mit der Benachteiligung wegen der Betriebsratsarbeit aus. Ein BR-Kollege darf doch nicht benachteiligt werden, wenn er BR-Arbeit macht. Gehört das auch dazu. Vielleicht weiß das ja jemand von Euch.

Schöne Grüße

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Community-Antworten (5)

H
Hartmut

02.11.2015 um 08:52 Uhr

Mir würde die Antwort leichter fallen, wenn ich wüsste, was du unter 'Spesen' verstehst. Ich bin kein LKW Fahrer und für mich sind Spesen nichts anderes als Aufwandsersatz und KEIN Einkommen. Wenn also der Kollege nicht fährt, fallen keine Spesen an und folglich braucht er auch keine zu kriegen. Im Gegenteil, würde er Spesen erhalten, ohne LKW gefahren zu sein, wäre das sogar eine unerlaubte Bevorzugung als BR. Oder was verstehe ich hier nicht richtig?

G
gironimo

02.11.2015 um 09:10 Uhr

Ich denke mal, dass hier die Spesen für zusätzlichen Aufwand für Verpflegung gemeint sind (?)

Diese zusätzlichen Kosten fallen ja tatsächlich nicht an.

Was anderes wären Prämien für die Arbeitsleistung. Da müsste ein Ausgleich gezahlt werden, wenn wegen der BR-Arbeit die Leistung ausfällt.

P
Pickel

02.11.2015 um 09:48 Uhr

Ich würde Gironimos Beitrag weiter konkretisieren:

Werden die Spesen im gesetzlich vorgegebenen Rahmen des Steuerfreibetrags gezahlt, siehe Gironimo. BRM dürfen eben nicht nur NICHT SCHLECHTER, sondern genauso auch NICHT BESSER gestellt werden (was einige ganz gerne vergessen). Wenn er diesen Mehraufwand nicht hat, muss eben auch kein Betrag ausgeglichen werden.

Sind die Spesen aufgrund von besonderen Vereinbarungen überhalb dieses Satzes, würde ich schätzen, dass zumindest der Differenzbetrag wie ein zusätzlicher Lohn zu betrachten ist.

J
Jakarta

02.11.2015 um 11:24 Uhr

Spesen können auch ein Bestandteil des Lohnes sein. Das pauschal zu verneinen, geht jedenfalls nicht in die richtige Richtung.

Hier wird man Schlauer: Bayerisches Landessozialgericht 3. Senat, Urteil vom 29.04.2014, L 3 U 619/11

C
celestro

03.11.2015 um 12:35 Uhr

"sondern genauso auch NICHT BESSER gestellt werden (was einige ganz gerne vergessen)."

Das Problem daran ist nur ... wer darf das vor Gericht bringen ? Der BR (der profitiert davon), der AG (der macht es, um zu profitieren) und die Gewerkschaft (müßte sich gegen den BR stellen).

Ein ziemlich stumpfes Schwert.

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