Erstellt am 28.08.2007 um 09:31 Uhr von Kölner
Erstellt am 28.08.2007 um 09:41 Uhr von Winni
Es wird damit eine
Verpflegungspauschale für Dienstreisen im Inland gezahlt! Ist bei uns halt so üblich!
Erstellt am 28.08.2007 um 09:43 Uhr von Kölner
@Winni
Ich dachte es mir. Glaubst Du dann ernsthaft, dass ein AG so gesehen bei einem Seminar (inkl. Verpflegung wie ich annehme) überhaupt etwas zahlen müsste?
Erstellt am 28.08.2007 um 10:00 Uhr von Winni
Er "muss" nicht. Das weis ich auch. aber er zahlt es nun mal! Soll ich, oder würdest du das ablehnen? Wohl kaum oder?
Ich möchte einfach nur wissen wie sich die Spesen in meinem angegebenen Zeitraum berechnen, wenn der AG sie freiwillig bezahlt!
Erstellt am 28.08.2007 um 10:29 Uhr von pirat
Winni,
Tagessatz laut Bundesfinanzministerium:
bei Abwesendheit bis 8 Std. 6, 00€
min. 14 Std.-24 Std. 12,00€
3 Tage 24,00€
hilft daß?
Erstellt am 28.08.2007 um 10:33 Uhr von hans
Grüßt Euch,
Als Verpflegungsmehraufwendungen sind unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) bei Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeiten und Fahrtätigkeit einheitliche Pauschbeträge anzusetzen:
Abwesenheitsdauer / Verpflegungspauschale: (je Kalendertag) 24 Stunden / 24,00 €, mind. 14 bis 24 Std. / 12,00 €, mind. 8 bis 14 Std. / 6,00 €, unter 8 Std. / 0 € .
Im selben Rahmen, wie der Beschäftigte für die beruflich veranlasste Reise Werbungskosten geltend machen kann, kann der Arbeitgeber statt dessen die Kosten nach § 3 Nr. 16 Einkommensteuergesetz (EStG) dem reisenden Mitarbeiter steuerfrei erstatten.
Ergo - macht's der ArG nicht, mach es selber.
Erstellt am 28.08.2007 um 10:38 Uhr von Winni
Danke euch für die Antworten. Also scheint es mit den 24€ seine Richtigkeit zu haben!
Erstellt am 28.08.2007 um 12:30 Uhr von Kölner
@hans
Und wie ist das mit der Haushaltsersparnis bei Vollverpflegung?
Ein solcher BR könnte sich auch an den § 78 BetrVG halten - dann sollte der Spesensatz tabu sein!