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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie werden Spesen berechnet?

W
Winni
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind letzten Montag um 4:00 Uhr zu einem Seminar in 350 km Entfernung gefahren. Am Dienstag sind wir um 21:00 Uhr wieder zurück gekommen. Kann mir jemand auflisten welche Spesen wir erhalten müssten? Spesenzahlung ist bei uns im Betrieb üblich! Wir haben 24€ erhalten. Ist das so korrekt? Danke für die Antworten im voraus.

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Community-Antworten (8)

K
Kölner

28.08.2007 um 11:31 Uhr

@Winni Spesen wofür?

W
Winni

28.08.2007 um 11:41 Uhr

Es wird damit eine Verpflegungspauschale für Dienstreisen im Inland gezahlt! Ist bei uns halt so üblich!

K
Kölner

28.08.2007 um 11:43 Uhr

@Winni Ich dachte es mir. Glaubst Du dann ernsthaft, dass ein AG so gesehen bei einem Seminar (inkl. Verpflegung wie ich annehme) überhaupt etwas zahlen müsste?

W
Winni

28.08.2007 um 12:00 Uhr

Er "muss" nicht. Das weis ich auch. aber er zahlt es nun mal! Soll ich, oder würdest du das ablehnen? Wohl kaum oder? Ich möchte einfach nur wissen wie sich die Spesen in meinem angegebenen Zeitraum berechnen, wenn der AG sie freiwillig bezahlt!

P
pirat

28.08.2007 um 12:29 Uhr

Winni,

Tagessatz laut Bundesfinanzministerium:

bei Abwesendheit bis 8 Std. 6, 00€ min. 14 Std.-24 Std. 12,00€ 3 Tage 24,00€

hilft daß?

H
hans

28.08.2007 um 12:33 Uhr

Grüßt Euch,

Als Verpflegungsmehraufwendungen sind unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) bei Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeiten und Fahrtätigkeit einheitliche Pauschbeträge anzusetzen: Abwesenheitsdauer / Verpflegungspauschale: (je Kalendertag) 24 Stunden / 24,00 €, mind. 14 bis 24 Std. / 12,00 €, mind. 8 bis 14 Std. / 6,00 €, unter 8 Std. / 0 € .

Im selben Rahmen, wie der Beschäftigte für die beruflich veranlasste Reise Werbungskosten geltend machen kann, kann der Arbeitgeber statt dessen die Kosten nach § 3 Nr. 16 Einkommensteuergesetz (EStG) dem reisenden Mitarbeiter steuerfrei erstatten.

Ergo - macht's der ArG nicht, mach es selber.

W
Winni

28.08.2007 um 12:38 Uhr

Danke euch für die Antworten. Also scheint es mit den 24€ seine Richtigkeit zu haben!

K
Kölner

28.08.2007 um 14:30 Uhr

@hans Und wie ist das mit der Haushaltsersparnis bei Vollverpflegung?

Ein solcher BR könnte sich auch an den § 78 BetrVG halten - dann sollte der Spesensatz tabu sein!

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