Erstellt am 01.11.2015 um 17:50 Uhr von Catweazle
Klar, man kann beantragen, dass die Abwahl und Neuwahl auf die Tagesordnung genommen wird. Wenn insgesamt ein Viertel der Betriebsratsmitglieder den Antrag unterstützt ist der Vorsitzende sogar dazu verpflichtet.
Hast du denn auch bedacht, dass der Stellvertreter den Vorsitzenden nur bei Verhinderung vertritt? Zu allen anderen Zeiten ist er BR-Mitglied. Nicht mehr und nicht weniger.
Erstellt am 01.11.2015 um 18:18 Uhr von Tramp
Erstellt am 01.11.2015 um 18:54 Uhr von moreno
Bin ja immer neugierig warum möchtest Du das wissen?
Erstellt am 01.11.2015 um 19:39 Uhr von Tramp
Weil der Stellvertreter den rest des Gremiums unberechtigt Kritisiert,und sich selbst für Kompetent hält.
Erstellt am 01.11.2015 um 21:24 Uhr von moreno
Aber das kann er doch auch als BRM weiterhin machen! Aber wie schon geschrieben wurde Abwahl ist natürlich möglich!
Erstellt am 02.11.2015 um 08:49 Uhr von Dezibel
Denkst Du wirklich, mit der Abwahl dein Problem aus der Welt zu schaffen? In der Sitzung ist er in der Regel BR-Mitglied und als solcher kritisiert er etwas. Warum sollte er nach der Abwahl damit aufhören? Ich denke mal, das Gegenteil wird eintreten, und vielleicht hat er sogar recht ...