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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachwahl Stellvertreter - Rückt der zweite Stellvertreter automatisch nach oder muss neu gewählt werden?

D
Donnerstag2008
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Bisher hatten wir neben dem Vorsitzenden zwei Stellvertreter. Jeweils mit 20 Stunden Freistellung. Aktuell ist der erste Stellvertreter aus dem Unternehmen ausgeschieden.

Die Frage:

Rückt der zweite Stellvertreter automatisch nach oder muss neu gewählt werden? Was passiert mit der freigewordenen 20 Stunden Freistellung? Könnte man auch per Abstimmung entscheiden, dass nur noch ein Stellvertreter benötigt wird? Wenn ja, muss dieser dann ebenfalls neu gewählt werden, oder übernimmt der zweite automatisch das Amt?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar!

5.62304

Community-Antworten (4)

M
Mona-Lisa

09.10.2008 um 13:02 Uhr

@Donnerstag, ihr müsst den Stellvertreter neu wählen! Der zweite ist nur - meist per GO - als Ansprechpartner bestimmt, wenn der BRV samt Stellvertreter nicht anwesend sind. Aber mir ist jetzt was unklar, haben die beiden Stellvertreter jeweils ein 20 Stunden Freistellung oder der BRV und sein Stellvertreter?

D
Donnerstag2008

09.10.2008 um 13:07 Uhr

@mona-lisa

der zweite stellvertreter war nicht "nur" ansprechpartner, sondern ganz normaler stellvertreter. eben nur der zweite.

also der brv hat 40 stunden freistellung und die beiden stellvertreter jeweils 20 stunden.

IW
Inkognito Weissnicht

09.10.2008 um 13:14 Uhr

Dann habt ihr zwei Möglichkeiten. Entweder ihr wählt einen zweiten Stellvertreter der wieder in den Beschluss mit der Freistellung rutscht, oder ihr macht einen Änderungsbeschluss bezüglich der Freistellung. Dort auch wieder zwei Möglichkeiten: Entweder ihr entscheidet euch gegen eine Ausweitung der Freistellung des Stellvertreters und verzichtet auf 20 Stunden oder ihr stellt den Antrag den Stellvertreter voll freizustellen. Was für euch das Beste ist müsst ihr nach örtlichen Gegebenheiten entscheiden. Nicht umhin kommt ihr das nächste (notwendige) Ersatzmitglied als ordentliches Mitglied zu berufen.

C
Catweazle

09.10.2008 um 14:14 Uhr

@Donnerstag,

ein zweiter Stellvertreter ist nach BetrVG nicht zulässig. Es kann, wie Mona-Lisa anmerkt, nur der Ansprechpartner bei gleichzeitiger Verhinderung des Vorsitzenden und Stellvertreter sein. Folglich muss der Stellvertreter neu gewählt werden. Wenn die Freistellungen per Listenwahl beschlossen wurden müssen jetzt alle Freistellungen neu gewählt und mit dem AG neu beraten werden.

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