Erstellt am 01.11.2015 um 08:31 Uhr von Hoppel
@ Brsibel
"Was muss der Betriebsrat eigentlich an das schwarze Brett als Informationen für die Mitarbeiter (laut Gesetz) aushängen."
Ein BR ist nicht verpflichtet, ein "Schwarzes Brett" haben zu müssen. Also kann er per Gesetz nicht verpflichtet sein, Informationen am "Schwarzen Brett" aushängen zu müssen.
Ein BR ist per BetrVG lediglich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ALLE KollegInnen von der Einladung zur Betriebsversammlung rechtzeitig Kenntnis nehmen können. Aber auch dafür braucht man kein "Schwarzes Brett".
Erstellt am 01.11.2015 um 10:33 Uhr von gironimo
so ist es.
Allerdings bin ich auch der Meinung, dass der BR sich nicht nur darüber Gedanken machen sollte, was er unbedingt bekannt geben muss, sondern mehr, wie er seine Arbeit transparent gestaltet - also möglichst viele Informationen an die Mitarbeiter weiter gibt (natürlich nicht nur über das schwarze Brett).
Erstellt am 02.11.2015 um 14:22 Uhr von Brsibel
Ja hallo Kollegen und Kolleginnen,
JA ich bin im für denn Satz "wenig ist auch viel"
Aber was ist zum Beispiel mit Betriebsvereinbarung, Tarifverträge und anderes ?
Vielen Dank für die Antworten
Erstellt am 02.11.2015 um 14:33 Uhr von Dezibel
Alles das muss der AG zur Einsichtnahme anbieten.