Haftung beim erstellen eines Rahmen Dienstplans
Wer haftet bei Verstößen gegen geltende Tarifverträge oder das Arbeitszeitgesetz? Der, der den Dienstplan erstellt oder der, der ihn genehmigt?
Community-Antworten (1)
31.10.2015 um 15:50 Uhr
Die Verantwortung trägt der Arbeitgeber!
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