Haftung des BR - für Nachteile der AN wegen Wegfall der Tarifbindung?
hallo zusammen, ich habe 1 frage zur haftung machen des BR, und zwar wir sind organisiert aber der AG ist raus aus dem arbeitgeberverband so aber unser tarifvertrag ist in der nachwirkung, jetzt will der AG hat neue arbeitsverträge gemacht das wir es unterschreiben sollen, dann sind wir wenn wir das neue arbeitsvertrag unterschreiben weg von tarifvertrag endgültig. und die die nicht unterschreiben wollte ich eine Haftung schreiben verfassen das der BR dafür haftet wenn es für mich nachteile entstehen sollte. ist das eigentlich sinnvoll? mfg
Community-Antworten (8)
01.12.2008 um 21:52 Uhr
..warum soll der BR haften? ...warum unterschreibst Du einen neuen Arbeitsvertrag? ..das ein AG aus dem Arbeitgeberverband austritt bedeutet nicht, dass man einen neun Arbeitsvertrag unterschreiben muss!
Der BR hafte auf keinen Fall!!! Jeder AN haftet selber für sein Handeln!!!
01.12.2008 um 22:21 Uhr
@seda ...und der BR kann auch nichts dafür, dass der AG dort ausgetreten ist. Tarifsachen sind generell Dinge zwischen Gewerkschaft und AG, da hat ein BR überhaupt nichts mit zu tun. Das mit den neuen Verträgen verstehe ich allerdings auch nicht ganz. Ich sehe keinen Zusammenhang!
01.12.2008 um 22:22 Uhr
hallo, du hast ja recht aber bei uns waren die neuwahlen der neue BR besteht aus 4 arbeitgeber und 3 IGM seite da kannst du ja denken was ich meine. wenn nur angenommen dem arbeitgeber gefällt eine BV nicht er will änderungen so wie wird es entschiden natürlich 4 zu 3 zur gunsten von arbeitgeber. deshalb meine sorge wegen haftung von BR. mfg
01.12.2008 um 22:40 Uhr
@seda Aus 4 Arbeitgeberanhängern? Irgendjemand muss die ja dort reingewählt haben..... Ein BR kann für gar nichts haftbar gemacht werden. Der Betriebsrat haftet auch nicht aus unerlaubter Handlung. Schadensersatzansprüche einzelner Arbeitnehmer gegen den Betriebsrat bestehen nicht. Ich kann nur widerholen, die Mitglieder des BR sind von euch gewählt worden.
01.12.2008 um 22:49 Uhr
neskia, die AN waren so stark, dass die AG beschlossen haben, einen BR zu gründen ;-))
sorry, aber es fällt mir schwer, ernst zu bleiben...
02.12.2008 um 16:09 Uhr
aber wenn ihr doch organisiert seid, dann kann doch die GEW einen HTV abschließen. Der steht dann eh über dem AV. Wo genau ist dann das Problem?
02.12.2008 um 22:04 Uhr
hi, ja ,aber die AG will nichts mit denn GEW zutun haben
03.12.2008 um 01:20 Uhr
seda Wenn der AG aus dem Arbeitgeber austritt, ist das seine Sache. Wird im Arbeitsvertrag auf ein Tarifvertrag oder Teile aus einem Tarifvertrag verwiesen, so sind diese Bestandteil des Arbeitsvertrags. Das gilt auch wenn der AG nicht mehr Tarif gebunden ist.
Mit den neuen Arbeitsverträgen will der AG die Verweise auf den Tarifvertrag oder auf Teile aus einem Tarifvertrag eliminieren und somit nicht mehr anzuwenden sind.
Um den AN neu Arbeitsverträge zu geben, müsste er sich mit den Betroffenen einigen oder eine entsprechend Änderungskündigung aussprechen.
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