Haftung des BR's
Hallo, wir haben bei uns in der Firma zwei Arbeitszeitmodelle, 1x Vertrauensarbeitszeit und 1x Erfassung der AZ über Zeiterfassungssystem. Die MA, welche Vertrauensarbeitszeit haben, müssen nicht einstempeln. D.h. die AZ wird nicht erfasst. Nun gibt es ein paar MA für die es normal ist mehr als 10 Std. täglich zu arbeiten. Von diesen MA wissen wir und wir weisen immer darauf hin, dass bei einem eventuellen Unfall beim Nachhauseweg der Versicherungsschutz verloren gehen kann und weisen auf das nochmals auf das AZ-Gesetz hin. Wie sieht es denn mit der Haftung des BRs bei einem eventuellen Unfall aus. Bei unserem letzten Seminar wurde erwähnt dass wir da in der Haftung wären. Diese Aussage wird nun von unserer Geschäftsleitung angezweifelt. Was stimmt nun und wie sieht diese evtl. Haftung aus? Danke für euere Hilfe. Sheila
Community-Antworten (19)
22.09.2011 um 12:03 Uhr
@Sheila Schleunigst den Anbieter für Seminare wechseln. Das ist Schwachsinn.
Richtig ist, dass der AG hier Sorge zu tragen hat. Wie man den AG diesbezüglich an die Kandarre bekommt ist bekannt?
22.09.2011 um 12:15 Uhr
Auchz bei Vertrauensarbeitszeit gilt das ArbZG und der AG hat dieses zu beachten. Er kann dann ggf. auch nach entsprechenden Hinweisen an die AN dieses zu beachten bei Nichtbeachtung durch die AN arbeitsrechtliche Maßnahmen anwenden.
Zu den Aufgaben und Pflichten des BR u.a. auch aus § 80 Abs. 1 gehört auf die Einhaltung der Gesetze, also auch ArbZG zu achten und notfalls hinzuwirken.
Vertrauensarbeitszeit und Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes: Wie und durch ... von Romy Hammerschmidt ISBN-10:3-640-48172-0 EAN:9783640481729 Erscheinungstermin:28.11.2009 Verlag:GRIN Verlag
Auskunftsanspruch bei ›Vertrauensarbeitszeit‹ Auch wenn der Arbeitgeber im Falle von ›Vertrauensarbeitszeit‹ auf sein Kontrollrecht verzichtet, der Betriebsrat kann und muss dennoch die Einhaltung geltender Arbeitszeitregeln überprüfen können und hat ein Recht auf entsprechende Informationen. http://www.verdi-wir-in-der-ba.de/pv_info_inhalt/cf_04_09_vertrauensarbeitszeit.pdf
BUNDESARBEITSGERICHT Beschluß vom 6.5.2003, 1 ABR 13/02 Auskunftsanspruch bei "Vertrauensarbeitszeit"
Vertrauensarbeitszeit, Auskunftsansprüche des Betriebsrats LAG Köln - ArbG Köln 6.9.2010 5 TaBV 14/10
22.09.2011 um 12:27 Uhr
Schleunigst den Anbieter für Seminare wechseln. Das ist Schwachsinn.
- Das Seminar war von WAF. Wir haben nun die BV zur Arbeitszeit als erstes gekündigt, um eine für alle gültige Regelung zu finden. Die Gefahr ist für uns natürlich das wir uns in die Nesseln bei den MA setzen, denn die meisten haben bei uns Vertrauensarbeitszeit und möchten nicht stempeln. Wir sind uns aber unserer Pflichten als BR bewußt. Meine Befürchtung ist: Wenn bei einem evtl. Unfall der MA Ansprüche an die Berufsgenossenschaft stellt und diese uns als BR nachweisen, das wir von dem Missstand (sprich: regelmässige Mehrarbeit als 10 Std.) wußten, dass wir dann haftbar in irgendeiner Art und Weise gemacht werden können (so war die Aussage vom Referenten UND den anderen Teilnehmern beim Seminar).
22.09.2011 um 12:34 Uhr
@Sheila Dann würde ich mich beschweren und zwar dringend. Das ist ja schlimmer als ich dachte. Hast Du nach Urteilen oder ähnlichem gefragt?
Seminare zu diesem Thema anzubieten rechtfertigt nicht, solche schlimmen Halbwahrheiten zu verbreiten.
22.09.2011 um 12:47 Uhr
Sheila, § 16 Abs.2 ArbZG ist auch bei Vertrauensarbeitszeit zu beachten. Ihr solltet den Arbeitgeber darauf aufmerksam machen, dass § 16.2 ArbZG vorschreibt, der Arbeitgeber verpflichtet ist die über die Arbeitszeit des § 3 S. 1 ArbZG (8 Stunden pro Werktag) hinausgehenden Arbeitszeiten aufzuzeichnen, diese müssen 2 Jahre aufbewahrt und im Überprüfungsfall der Aufsichtsbehörde zugänglich macht. Die Verletzung der Aufsichtspflicht ist durch § 130 OWiG sanktioniert.
22.09.2011 um 12:51 Uhr
Nein, nach Urteilen haben wir nicht gefragt. Es soll jetzt nicht der falsche Eindruck entstehen. Das Seminar war gut, aber wir wurden - nachdem wir unsere Situation schilderten - von den anderen TN regelrecht zur Mina gemacht, dass wir unsere Pflichten verletzen würden und wir, wie schon vorher gesagt, in der Haftung wären. Dies wurde dann - leider - auch vom Referenten bestätigt :-( D.h. als Fazit für mich. Erstens hab wir uns lächerlich mit dieser Aussage gegenüber dem GL gemacht und zweitens hätten wir die BV dann gar nicht zu kündigen brauchen.
22.09.2011 um 12:56 Uhr
@Sheila Siehst Du. Ich hoffe Du hast im Sinne der Qualität entsprechende Rückmeldungen gegeben.
22.09.2011 um 13:17 Uhr
@Kölner Nein, natürlich habe ich keine negative Rückmeldung bzgl. der Qualität abgegeben. Wenn ich bei einem Seminar bin, dann ist es für mich selbstverständlich den Teilnehmern und dem Referenten die getätigten Aussagen zu glauben. Falls die TN fälschliche Aussagen von sich geben dann erwarte ich zumindest eine Korrektur vom Referenten.
22.09.2011 um 13:20 Uhr
@Sheila Liest der eingekaufte Referent denn mit?
22.09.2011 um 13:34 Uhr
@Kölner Versteh ich nicht. Was meinst du mit "Liest der eingekaufte Ref.mit"?. Es war ein Seminar von WAF und der Referent hat die Bewertung natürlich nicht mit gelesen.
22.09.2011 um 13:37 Uhr
@WAF Schau. Die WAF kauft Referenten in der Regel ein. Mitunter RA oder Laien, die sich mal mehr, mal weniger auskennen. Wichtig wäre es ja, z.B. für die zukünftigen Seminare, eine Rückmeldung zu erfahren, was für einen Nonsens er verbreitet.
Ich empfinde es zudem als bezeichnend, dass die Referenten nicht mehr bei der WAF im Vorfeld benannt sind. Schade!
22.09.2011 um 14:06 Uhr
Ok. Der besagte Referent ist auf jeden Fall schon Jahre für die WAF tätig. Ich kenne ihn aus verschiedenen Seminaren. Von daher habe ich seiner Aussage geglaubt. Aber vielen Dank für deine / eurere Hilfe.
22.09.2011 um 14:30 Uhr
Wir haben versucht nur so wenig wie möglich Kollegen mit Vertrauensarbeitszeit zuzulassen, denn selbst wenn wir es wissen, was können wir dagegen tun? Den AG auffordern dafür zu sorgen, dass es nicht wieder passiert und ihm androhen die zuständigen Behörden zu informieren. Genau das haben wir mal gemacht, was ist dabei rausgekommen -> nichts aber auch gar nichts und OWiG hin oder her unser AG hat nichts bezahlt! Auch ist es doch so wenn man z.B. eine BV über flexible AZ hat, wie will der Kollege der nicht stempelt den gleiten? Gut meist verdienen die Kollegen auch mehr aber trotzdem sind wir auch für den weitaus größten Teil von denen zuständig und daher wollten wir das, außer den leitenden, alle stempeln. Hat unser AG logischerweise nicht mitgemacht aber mit dem gefundenen Kompromiss waren wir zufrieden. Man muß allerdings auch dazu sagen das unsere alte BV noch aus der Steinzeit und eigentlich nur gut für den AG war und er bei Nichtabschluss einer neuen BV ziemlich gelitten hätte.
22.09.2011 um 14:53 Uhr
@rtjum Kannst du mir vielleicht den gefundenen Kompromiss zuschicken (hukamakind@yahoo.de). Da wäre mir auf jeden Fall sehr geholfen.
22.09.2011 um 15:29 Uhr
Ich bin jedenfalls nicht der Referent - habe aber viele Seminare besucht und musste feststellen, dass das mit der Kommunikation so eine Sache ist. Da versteht der eine etwas, was der andere nicht so gesagt und gemeint hat u.s.w (das kennen wir ja auch hier aus dem Forum).
Ich wäre da eher vorsichtig über Seminaraussagen zu urteilen, die ich nicht selbst gehört häbe. Ich gehe jedenfalls davon aus, das es hier zu Mißverständnissen gekommen ist.
Außerdem trägt der AG die Verantwortung zur Einhaltung der gesetzlichen Regelungen. Er muss auch auf geeignete Weise (Vertrauensarbeitszeit hin oder her) die im ArbZG genannten Zeitdokumentationen anfertigen lassen und vorhalten.
22.09.2011 um 17:42 Uhr
@gironimo Du bist so ein wohlmeinender, aufrichtiger und im guten Glauben schreibender Mensch... ...herzerwärmend! :-))
22.09.2011 um 18:31 Uhr
Nein, nach Urteilen haben wir nicht gefragt. Es soll jetzt nicht der falsche Eindruck entstehen. Das Seminar war gut, aber wir wurden - nachdem wir unsere Situation schilderten - von den anderen TN regelrecht zur Mina gemacht, dass wir unsere Pflichten verletzen würden und wir, wie schon vorher gesagt, in der Haftung wären. Dies wurde dann - leider - auch vom Referenten bestätigt :-( sizieren wir mal...
*Es soll jetzt nicht der falsche Eindruck entstehen. Das Seminar war gut, * das lasse ich im Moment noch unbeantwortet...
- nachdem wir unsere Situation schilderten - von den anderen TN regelrecht zur Mina gemacht, dass wir unsere Pflichten verletzen würden* Im anbetracht der Tatsache, dass es zu den Pflichten des BR gehört darauf zu achten dass Gesetze und Verordnungen eingehalten werden, wurde diese Pflicht hier in der Tat verletzt... was ihr im übrigen auch macht, wenn ich nicht 4 Betriebsversammlungen oder... abhaltet, das so nebenbei...
und wir, wie schon vorher gesagt, in der Haftung wären. wie schon gesagt, ist das quatsch...
Dies wurde dann - leider - auch vom Referenten bestätigt :-( Wenn er die Pflichtverletzung bestätigt hat, war alles ok, sollte er auch die Haftung bestätigt haben, kommen wir zum ersten sizierten Teil, dann kann das Seminar nciht gut gewesen sein, eventuell nciht mal ausreichend - ich denke mangelhaft würde dann die bestmögliche Benotung lauten können - für ungenügend haben wir hier zu wenig Infos...
23.09.2011 um 11:22 Uhr
@kölner
Ich empfinde es zudem als bezeichnend, dass die Referenten nicht mehr bei der WAF im Vorfeld benannt sind. Schade!
Dem würde ich ungeteilt bepflichten. Zumal das bei der WAF zumindest für das nächste halbe Jahr nicht absolut unbekannt ist. Die "Haus-und-Hof-Referenten" machen ja auf den Seminaren durchaus Werbung für ihre weiteren Seminare in nächsten Zeit. Die wissen das also. Warum der Online-Katalog nicht? Oder befürchtet die WAF, dass bestimmte Seminare nicht mehr gebucht werden, weil dort Anteilseigner oder Aufsichtsratsmitglieder referieren?
14.10.2011 um 16:47 Uhr
Hallo zusammen,
also aktuell konnte ich die Referenten immer im Vorfeld dem Angebot entnehmen. Und danach auch meine Wahl treffen. Die Angabe war jeweils bei dem speziellen Seminar enthalten.
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