Haftung Staplerfahrer/ Verlader
Hallo zusammen, ein Kollege aus dem Lager (Staplerfahrer/Verlader). fragte mich ob er haftet im Falle eines Schadens, weil ihm das der Chef so sagte. Zur Zeit läuft es so das die LKW zwar beladen werden, aber der Frachtführer, selber die Spanngurte anbringt und damit die Ladesicherung vornimmt, der Chef behaubtet dennoch ist er in der Haftung. Und wie ist die Haftung gemeint, soll er den Schaden bezahlen b.z.w Ich selber konnte ihn auf die schnelle keine zufriedene Antwort geben und bat ihn mir Zeit zu geben um mich zu erkundigen. Meine Frage ist, hat da jemand Erfahrung und kann mir Tipps geben? MFG Hassan und ein schönes Wochenende euch!
Community-Antworten (9)
11.11.2023 um 10:13 Uhr
Nur wenn der AN vorsätzlich also mit Absicht oder grob fahrlässig z. B. Betrunken einen Schaden verursacht. Wenn der Gabelstaplerfahrer also ganz normal seinen Job ordentlich verrichtet kann ihm nichts passieren!
11.11.2023 um 10:30 Uhr
Gemäß § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss Ladung im Fahrzeug, zum Beispiel im Lkw, so gesichert werden, dass sie bei Ausweichbewegungen oder einer Vollbremsung nicht umfallen, verrollen, verrutschen oder Lärm verursachen kann. Bei der Ladearbeit ist zudem eine Überladung zu vermeiden. Maßnahmen, die geeignet sind, unterschiedliche Arten von Ladung im Fahrzeug zu sichern, sind beschrieben in der VDI-Richtlinie 2700. Verantwortlich für die verkehrssichere Verladung, den Transport und die Entladung sind zunächst nach § 22 der StVO sowohl der Fahrer als auch der Verlader. Verantwortlich ist nach StVO somit nicht nur der Fahrer, sondern jede Person, die vom Absender beziehungsweise Versender (Frachtführer) oder Empfänger als Verlader beauftragt wurde, die Beladung oder das Entladen im Fahrzeug vorzunehmen. Als Verlader wird in der StVO-Vorschrift diejenige Person bezeichnet, die als „Beauftragte Person des Verladers“ eigenverantwortliche Entscheidungen bei der Beladung des Lkw treffen darf. Seitens des Transportunternehmens (Fahrzeughalter, Versender, Frachtführer) muss sichergestellt werden, dass Fahrer und Verlader geltende Richtlinien der Ladungssicherung (StVO, VDI 2700) im Fahrzeug kennen und gemäß ihrer Pflicht verantwortlich umsetzen können. Somit stehen Fahrzeughalter und das Unternehmen, welches das Verladepersonal stellt, in der Pflicht, für die Schulung des Fahrers und Personals zu sorgen und haben die Verantwortung, jederzeit die geeigneten Mittel für die Ladungssicherung (gemäß DIN EN) beim Verladen bereitzustellen, um Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
11.11.2023 um 11:09 Uhr
Hallo Moreno, genau das Problem, der Verlader hat nicht die Chance seine Arbeit ordentlich zu verrichtet, wie gesagt, der Frachtführer sichert die Ladung und legt die Spanngurte an.
11.11.2023 um 11:22 Uhr
@Hassan Ladungssicherung besteht nicht nur aus Spanngurte anlegen. z.B. Stehen Palletten richtig zusammen so das kein Hohlraum dazwischen entsteht. Gewicht muss gleichmäßig verteilt sein. Und zum guten Schuss dann eben die Spanngurte. Es gibt Vorschriften wie was zu Sichern ist. Ich bin selber 10 Jahre Staplerfahrer gefahren und anschließend 10 Jahre LKW im Fernverkehr. Passiert was unterwegs, interessiert es keinen ob ihr im Betrieb keine Zeit dazu hattet. Hier kann ein Betriebsrat aktiv werden das die Verlader diese Zeit bekommen und auch Regelmäßige Unterweisungen:
11.11.2023 um 11:48 Uhr
@Dummerhund Die Verlader haben Lehrgänge gemacht, sie verladen nach Rechtlichen Vorgaben, aber sie selber sichern die Ladung nicht mit Spanngurten, das macht der LKW Fahrer.Darum war die Frage ob schon jemand mit sowas Erfahrung gemacht hat.
11.11.2023 um 11:50 Uhr
@Dummerhund Du bist selber 10 Jahre Verlader gewesen, aust du selber die Spanngurte auf dem LKW angelegt oder der LKW Fahrer?
11.11.2023 um 12:07 Uhr
Angelegt habe ich die Spanngurte selber. Als Verlader muss ich aber drauf achten ob die Ladung aus ausreichend gesichert ist. Z.B. auch genügend Spanngurte und an vorgeschriebener Stelle gesichert. Gegeben falls wenn nach hinten noch Luft ist auf der Ladefläche das Ladung nach vorne hin gespannt wird. Als LKW Fahrer hatte ich es sogar schon mal erlebt das ein Verlader meine Spanngurte überprüft hat ob sie nicht rissig sind und der DIN Norm entsprechen (jeder Spanngurt hat ein Etikett wo die DIN drauf steht. Unterweisungen sollten im Betrieb Regelmäßig wiederholt werden, das sensibilisiert auch den Verlader.
13.11.2023 um 09:35 Uhr
Es bleibt allerdings dabei, dass der Mitarbeiter nur haftet wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Alles andere ist das Risiko des Unternehmers.
13.11.2023 um 10:03 Uhr
@seehas Und wenn ich das von mir benannte als Staplerfahrer nicht einhalte handel ich grob Fahrlässig.
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