Erstellt am 31.10.2015 um 11:45 Uhr von gironimo
Als BR würde ich eher fragen - warum noch mal befristet.
Ansonsten: Es kommt darauf an, ob mit oder ohne Sachgrund. Siehe auch § 14 TzBfG
Erstellt am 31.10.2015 um 12:24 Uhr von Hoppel
@ Fragado
Greift denn ein TV? Falls ja, was ist denn darin geregelt?
Außerdem dürfte entscheidend sein, wie denn eine weitere Befristung begründet würde!
Siehe > http://www.ihk-oldenburg.de/aus-_und_weiterbildung/ausbildung/unternehmen/gesetze_und_urteile/bag_zur_befristung_des_arbeitsvertrages_nach_ausbildungsende.php