Mystery Calls; einige MA beantragen ihre persönlichen Daten bei der ausführenden Firma - Zustimmung des BR?
Hallo zusammen.
In unserem Unternehmen sollen zum Ende des Jahres Mystery Calls durchgeführt werden. Die Auswertung erfolgt anonym. Die Ergebnisse werden auf Teamebene kommuniziert.
In diesem Zusammenhang haben einige Mitarbeiter angefragt, ob eine Persönliche Auswertung der Ergebnisse möglich ist. Bedeutet, dass einige ihre persönlichen Daten bei der ausführenden Firma beantragen möchten. Die Ergebnisse könnten dann dem Mitarbeiter direkt auf sein Persönliches E-mail Account zugesandt werden.
Hierfür wird die Zustimmung des BR benötigt. Was würdet ihr von einer solchen Vorgehensweise halten? Ich persönlich bin gegen diese Methode.
MfG, Hüseyin
Community-Antworten (2)
03.10.2008 um 21:05 Uhr
Hallo huseyin1975, ich würde Dir / Euch zu einer Betriebsvereinbarung raten, die sicherstellt, wie welche Daten zu welchem Zweck verwertet werden. Also Teamdaten an Teams und auf ausdrückliche und möglichst nachweisbar persönliche Anforderung auch einzeln an den jeweiligen Mitarbeiter. Dazu noch eine Zusicherung, das personenbezogene Daten nicht zu individueller Leistungs- und Verhaltenskontrolle genutzt sowie zu arbeitsrechtlichen Zwecken verwertet werden können. Empfehlenswert ist hierzu aber eine gründliche Beratung - am besten durch die zuständige Gewerkschaft. Viel Erfolg!
04.10.2008 um 16:00 Uhr
" Ich persönlich bin gegen diese Methode. "
Das kann ich verstehen und würde als BR definitiv keine Zustimmung erteilen. Damit würde der eigentliche Sinn und Zweck einer solchen Qualitätskontrolle umgangen, da die KollegInnen ein gutes Ergebnis sicherlich zu eigennützigen Zwecken gebrauchen würden. Diese Tür würde ich als BR nicht öffnen!
Wenn die ausführende Firma seriös arbeitet, dürfte bzw. sollte es auch gar nicht möglich sein, personenbezogene Einzelauswertungen erhalten zu können.
Bei Auswertungen auf Teamebene muss beachtet werden, dass die Gruppen groß genug sind, damit nicht auf Einzelpersonen rückgeschlossen werden kann.
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