Verheizen von Führungskräften
Guten Morgen zusammen,
uns brechen Führungskräfte weg. Es geht im Moment speziell um eine Gruppe Manager, mit operativen und administrativen Führungsaufgaben und zusätzlichem Vertragsgeschäft. Generell finde ich die Stellenbeschreibung schon recht exorbitant. Von insgesamt 6 Managern wurde einer vor Monaten gekündigt. Sein Ersatz hat diese Woche selber gekündigt. Einer soll von der Firma gekündigt werden weil er den Anforderungen nicht entspricht. Einer wurde wieder runtergestuft weil er den Anforderungen nicht gerecht wurde. Die Verbleibenden wimmern leise und beißen sich durch.
Ich habe schon bei der Schaffung der Stellen, dem Standortleiter mitgeteilt, das die Stellen nicht realistisch sind.
Ich möchte jetzt gerne den Verbliebenen Verantwortung von den Schultern nehmen und Neueinstellung auf diese Stellen Grundsätzlich wiedersprechen, wenn die Anforderungen nicht runtergeschraubt werden.
Welche Möglichkeiten seht ihr da?
Community-Antworten (15)
30.10.2015 um 09:20 Uhr
Zum Verständnis: Manager = Leitende Angestellte? Dann Finger weg. Die wissen sich selbst zu helfen.
30.10.2015 um 09:21 Uhr
nein es sind keine LA.
30.10.2015 um 12:23 Uhr
@Mattes Dann sind es keine Manager und Führungskräfte!!!
Meinst du Abteilungsleiter?
30.10.2015 um 12:53 Uhr
Herrschaftszeiten, nur weil man Manager oder Führungskraft ist, ist man nicht zwangsläufig Leitender Angestellter und auch ein Abteilungsleiter ist eine Führungskraft!
Mattes, mit welchem im BetrVG angegebenen Grund würdest Du denn diesen Einstellungen widersprechen wollen? Mir fällt da nicht recht etwas ein.
Einer wurde wieder runtergestuft Wurde der BR dazu angehört?
Leisten diese Führungskräfte Mehrarbeitsstunden und wenn ja, sind die irgendwo dokumentiert?
Sprecht ihr mit dem AG über Personalplanung?
30.10.2015 um 13:16 Uhr
@Erbsenzähler ... worauf beruht deine Annahme? Mir wäre das neu...
@Nicoline
Grund... deshalb die Frage Ich habe auch noch nichts gefunden und versuche Ideen für eine Herleitung zu bekommen.
Runtergestuft... Ja zur Versetzung wurden wir angehört... Der MA war selber auch einverstanden
Überstunden... wenn nur Handschriftlich die Überstunden sind Vertraglich abgegolten und sind auch dem Gehalt entsprechend
Personalplanung... ja deshalb mein erwähnter Einwand, das es zu viel für einen ist. Der Chef Meinte aber das wäre nicht so....
30.10.2015 um 13:22 Uhr
Ich fürchte, die Einstellungspraxis ist eine unternehmerische Entscheidung, in der der BR direkt nicht eingreifen kann. Bliebe als Ansatz vielleicht der Gesundheitsschutz. Aber bei der Zielgruppe mit den Arbeitsverträgen sehe ich auch da keine Chance: Der Chef will keine Überlastungssituation sehen, und die betroffenen Manager werden ihn darin vermutlich (Glaskugel?) noch bestärken.
30.10.2015 um 14:48 Uhr
Überstunden... wenn nur Handschriftlich die Überstunden sind Vertraglich abgegolten und sind auch dem Gehalt entsprechend Ihr wisst aber, dass die Anzahl der Stunden festgelegt sein muss. Pauschal geht da nichts mehr ...
30.10.2015 um 15:08 Uhr
Blödsinn Dezibel! Ab ca. 6000 Euro / Monat ist auch eine pauschale Abgeltung möglich.
30.10.2015 um 15:35 Uhr
@ alterMann Warum sollte ein BR nicht in die Einstellungspraxis eingreifen können? Gerade der Arbeits- und Gesundheitsschutz bieten hier ein breites Beteiligungsfeld für einen BR.
Angefangen bei der generellen Überwachungspflicht des 80er, dann weiter über den 87er und den §§ 89, 90 u. 91 BetrVG, sind das doch klassische Fälle des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. In manchen Fällen wäre auch das Beschwerdeverfahren gemäß § 85 BetrVG bei Überlastung von Beschäftigten, eine angemessene Möglichkeit zur Beseitigung rechtswidriger oder sonstiger krank machender Zustände.
Für den BR muss hierbei aber klar sein, dass der AG kein Weisungsrecht hat, das dazu führen könnte, ständig höhere Arbeitsleistungen zu verlangen. Die Rechtsprechung prüft hier regelmäßig, ob durch organisatorische Änderungen "überobligationsmäßige" Belastungen entstehen.
Hier bietet das gesamte Instrumentarium der Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften dem BR umfassende MBR. Die Arbeits- und Gesundheitsschutznormen haben in der Regel einen Ausfüllungsspielraum. In dem hat ein BR die MBR beim gesetzlichen Gesundheitsschutz. Der AG darf diese nicht alleine ausfüllen.
Ein MBR käme nur dort nicht infrage, wo der AG lediglich Normen ohne eigenen Spielraum 1:1 umsetzen müsste. Und dazu, was ein AG oder die Manager sehen, bedarf es auch keiner Glaskugel. Maßgebend ist hier vielmehr, was und wie ein BR es sieht und was er meint, Ändern zu müssen. Möglichkeiten gibt es hier zuhauf.
@ Pickel Du verbreitest wieder einmal nur Schwachsinn!
Eine pauschale Abgeltung ist immer möglich. Sie muss nur entsprechend definiert sein. Insofern hat @Dezibel schon in Ansätzen recht. Aber keinesfalls ist es Blödsinn.
Denn: Nach der Schuldrechtsreform und den §§ 305 ff. BGB müssen Pauschalierungsabreden in Formulararbeitsverträgen klar und unmissverständlich sein.
Eine Vereinbarung über die Pauschalabgeltung von Überstunden findet in § 138 BGB ihre Grenze. Eine Pauschalabgeltung aller anfallenden Überstunden ist nur dann nichtig, wenn es dadurch zu einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung kommt.
Es gibt daher auch keine feste 6000er oder sonstige Grenze, sondern lediglich Tätigkeiten (AV), bei denen aufgrund ihres inhaltlichen Umfangs und entsprechender Entlohnung davon ausgegangen werden kann, dass ev. unbezahlte Überstunden im Rahmen der gesetzlichen Grenzen, nicht in einem Missverhältnis stehen oder aufgrund der Tätigkeit ev. sogar zu erwarten sind.
30.10.2015 um 16:53 Uhr
Einer soll von der Firma gekündigt werden weil er den Anforderungen nicht entspricht.<
Da formuliert Ihr einen Widerspruch.
Einer wurde wieder runtergestuft weil er den Anforderungen nicht gerecht wurde.<
Das geht ja - je nach Sachlage - nur mit Versetzung oder/und Änderungskündigung. Also auch Widerspruch des BR. (Sofern der Kollege genügend Rückgrad hat, nein zu sagen).
Die Verbleibenden wimmern leise und beißen sich durch<
Der falsche Weg. Eine Beschwerde beim BR im Sinne des §85 BetrVG wäre hilfreicher.
30.10.2015 um 17:17 Uhr
Wiederspruch ist abgeliefert... Manager seit dem Krank...
Runtergestuft ... zugestimmt, da von beiden Seiten Akzeptiert
Gerne würde ich eine Beschwerde nach §85 Annehmen aber zwingen kann ich Sie nicht...
30.10.2015 um 17:51 Uhr
das ist das Problem. Da ist wohl der Leidensdruck nicht hoch genug.
30.10.2015 um 18:50 Uhr
Immer nach der Devise: Wasch mich, aber mach mich nicht nass! @Pickel: Ich schreibe gerne Blödsinn, Du schreibst das Wort allerdings zu oft. Und ganz nebenbei, alle Ausnahmefälle werde ich niemals berücksichtigen, da hat meine Tastatur einfach zu wenig Tasten! In der Regel ist es nun mal so, dass die Überstunden definiert werden müssen, die abgegolten sind. Auch bei Managern! Ja, meine letzte Berufsbezeichnung war auch LogistikMANAGER, mann, hatte ich Kompetenzen und Freiheiten ... ;))
30.10.2015 um 18:59 Uhr
Gironimo, du hast den Punkt nicht verstanden. Dezibel ging es um die pauschale und somit nicht auf x Stunden begrenzte vertraglich geregelte Überstundenabgeltung. Und dir greift tatsächlich bei Ca 6T€. Bitte informier dich besser!
Dezibel, da hier ja explizit Manager das Thema sind (welcher Form auch immer...)ist ein Gehalt jenseits der 6t€ nicht ganz unwahrscheinlich. Ich bekomme es sogar, ohne mich Manager schimpfen zu dürfen ;)
Daher ist in diesem konkreten Fall die Einschränkung deiner Aussage wie ich finde sehr wichtig!
02.11.2015 um 08:43 Uhr
Wir Schweifen ein wenig ab :)
die Bemessungsgrenze liegt im Moment bei 72600€ jährlich (west ) die Richter als Grundlage nutzen, um ALLIN Regelungen als nichtig zu erachten. Die Regelungen stehen bei uns auch gerade auf einem anderen Blatt Papier und ist jetzt nicht das Thema. Trotzdem Danke.
Also hat noch wer einen Ansatz für mich, um den AG dazu zu veranlassen die Stellenbeschreibung zu ändern und somit die Aufgaben anders zu verteilen???
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