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Darf Inkompetenz geäußert werden - Darf der BR die Inkompetenz von Führungskräften gegenüber der GF äußern?

K
Koddi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Darf der BR die Inkompetenz von Führungskräften gegenüber der GF äußern?

9.106022

Community-Antworten (22)

D
DonJohnson

05.11.2009 um 19:18 Uhr

Solltest du das fachliche meinen...

  • Ist das die Aufgabe des BR?
  • Warum sollte der BR das wollen?
K
Koddi

05.11.2009 um 19:25 Uhr

Ja eben. Das frage ich mich. Wenn ein Teamleiter, oder Abteilungsleiter nicht die fachliche Kompetenz mit sich bringt, geht mich dann das als BR überhaupt was an, darf / muss ich überhaupt dazu was sagen? Es gibt TLs, die sich benachteiligt fühlen, weil sie mehr leisten müssen als andere, da diese die fachliche Kompetenz mit sich bringen. ´ Das ist aber doch kein Thema, in das ich einsteigen als BR, oder?

D
DonJohnson

05.11.2009 um 19:54 Uhr

Kein BR Thema

K
Koddi

05.11.2009 um 20:09 Uhr

Danke Don. Ich hoffe, ich finde auch etwas schriftliches drüber, damit ich es erklären kann.

D
DonJohnson

05.11.2009 um 20:16 Uhr

Im § 80 BetrVG stehen die allgemeinen Aufgaben des BR!

K
Koddi

05.11.2009 um 20:27 Uhr

Ok, danke. Ich baue mir da was draus

D
DerAlteHeini

05.11.2009 um 20:38 Uhr

Koddi Es kommt darauf an, was den bemängelt werden soll. Gibt es bei dieser Führungskraft z.B. Probleme in der Mitarbeiterführung, einhalten der gesetzl. und tariflichen Vorgaben, einhalten von BV, Meinungsverschiedenheiten bei der Urlaubsplanung, Verletzung der Arbeitssicherheit u. Gesundheitsschutz, usw., usw., dann ist hier durchaus der BR gefragt. Denn auch Genanntes zu beachten, gehört zu den Aufgaben einer Führungskraft und zeigt seine Kompetenz.

D
DonJohnson

05.11.2009 um 20:46 Uhr

@derAlteHeini Denn auch Genanntes zu beachten, gehört zu den Aufgaben einer Führungskraft und zeigt seine Kompetenz.

Das ist unbestritten - aus diesem Grunde nannte ich die allgemeinen Aufgaben des Gremiums ;-)

D
DerAlteHeini

05.11.2009 um 20:56 Uhr

DonJohnson Du bist ganz toll !!!!!!!!!

D
DonJohnson

05.11.2009 um 20:59 Uhr

DerAlteHeini Boah hey, und das aus deinem Munde? Mal im Ernst - meinen weißer Anzug sieht echt klasse aus - und dann mit der Knarre (Pistole) in der Hand, die coole Sonnenbrille auf... Stimmt, bin echt ein toller ;-)))

K
Koddi

05.11.2009 um 21:53 Uhr

Heini und Don : Danke.. es hilft weiter. Diese werden beachtet. Was nur gemeldet war, waren absolute Defizite im fachlichen, sodass es schädlich fürs Geschäft ist. Was ich nicht als unsere Baustelle sehe. Oder doch?

K
Kölner

05.11.2009 um 21:54 Uhr

@koddi Es steht dem BR doch frei seine Forderungen nach §§ 96-98 BetrVG zu formulieren... ;-))

D
DonJohnson

05.11.2009 um 22:04 Uhr

Kölner Klar, aber die Defizite aufzeigen??? Wenn es kein LA ist, würde ich persönlich davon Abstand nehmen, da ansonsten für den BR noch mehr Arbeit anstehen könnte - wollen wir das? Wohlgemerkt wenn es sich auf die fachliche Qualifikation bezieht... Und für LA sind wir eh nciht zuständig auch nciht über die von dir genannten §§ ;-)))

K
Kölner

05.11.2009 um 22:08 Uhr

@DonJohnson Führungskräfte und LA? In den selteneren Fällen... Aber Du hast schon recht, die Arbeit müsste man sich machen wollen. Ich halte es für erstrebenswert, dass Menschen die Bewirtschaftung des HC auch wirklich können können.

D
DonJohnson

05.11.2009 um 22:16 Uhr

@Kölner Also mal ganz ehrlich... Was sollten mir deine Worte sagen??? ;-)))

Ich halte es für erstrebenswert, dass Menschen die Bewirtschaftung des HC auch wirklich können können. Hmmm, das HC verstehe ich nciht - aber erstrebenswert ist es immer dass man seinen Job kann...

K
Kölner

05.11.2009 um 22:19 Uhr

@DonJohnson HC = human capital

D
DonJohnson

05.11.2009 um 22:24 Uhr

@Kölner Jepp, den Ausdruck kenne sogar ich ;-)))

Ja klar ist es erstrebenswert. Leider ist es aus meiner Erfahrung so, dass die GL (inklusive der LA selbstverständlich) das nicht wirklich so sieht :-(((

D
DerAlteHeini

06.11.2009 um 23:38 Uhr

Schon einmal darüber nachgedacht, dass die Inkompetenz von Führungskräften auch negative wirtschaftliche Auswirkungen auf einen Betrieb haben könnten und damit Arbeitsplätze der Kollegen gefährdet werden. Mann sollte also abwägen, oder?

K
Kölner

06.11.2009 um 23:43 Uhr

@DerAlteHeini Och Heini...Wenn hier andersherum diskutiert worden wäre, hättest Du die Führungskräfte gevierteilt. Das ist so einfach...

D
DonJohnson

07.11.2009 um 08:27 Uhr

DerAlteHeini Jetzt mal im Ernst. Glaubst du der AG kann die Leistung seiner Führungskräfte nciht selber beurteilen oder beurteilen lassen? Warum sollte hier der BR Einfluß nehmen / nehmen dürfen? Und auch Führungskräfte (sind sie keine LA) unterstehen doch dem Einflußbereich des Gremiums. Ergo müßte der BR dann auch die mangelnde Kompetenz der restlichen AN anprangern. Und mal ehrlich, auch das ist nciht unsere Aufgabe. Zumindest verstehe ich sie so nicht.

Auch Führungskräfte haben "Erfolge" oder "Mißerfolge" vorzuweisen. Aufgrund dieser werden sie geurteilt.

K
Koddi

09.11.2009 um 09:05 Uhr

Ich danke euch allen für Eure Meinungen....

R
rainerw

09.11.2009 um 09:52 Uhr

Und wenn es mal zu Kündigungen kommt, weil der AG mal nichts davon mitbekommen hat, dann ist der BR AM weinen und fragt den AG was denn mit seiner Fürsorgepflicht ist. Was ist z.B. wenn aufgrund einer neuen Eingruppierung eine Mitarbeiterbefragung und beurteilung stattfinden soll- Ausführende organe die Schichtleiter? Wir als BR haben dabei dem AG sehr wohl die fachliche Kompetenz in Frage gestellt und erst mal hier Schulungsmasnahmen durchgeboxt,

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