Erstellt am 30.10.2015 um 07:39 Uhr von Mattes
Guten Morgen,
ich denke Ihr könnte eine Gefährdungsanalyse in Verbindung mit einer ABC-Analyse anfordern. Gegebenenfalls auch die Pickstrategie einsehen.
Erstellt am 30.10.2015 um 07:44 Uhr von gironimo
Der BR hat einen Anspruch auf die für seine Arbeit erforderlichen Informationen ( § 80 Abs. 2 BetrVG).
Das kann also alles Mögliche sein. Es muss eben nur einen Bezug zu Eurer Arbeit haben.
Erstellt am 30.10.2015 um 17:18 Uhr von Globus
"Artikelbezeichnung
Artikelnummer
Geweicht der Artikel
Kommissionierplatz"
sorry wenn ich das sage, aber was hat das mit dem Gesundheitsschutz zu tun? Es gibt doch wohl Gefährdungsbeurteilungen für jeden Arbeitsplatz - was interessiert dann den BR diese geforderten Informationen?