Informationsrecht
Guten Morgen,
folgendes wollen wir vom Arbeitgeber wissen: Artikelbezeichnung Artikelnummer Geweicht der Artikel Kommissionierplatz
Hintergrund: Gesundehitsschutz unserer Mitarbeiter.
Haben wir ein Anrecht auf diese Informationen?
Vielen Dank schonmal
Community-Antworten (3)
30.10.2015 um 08:39 Uhr
Guten Morgen,
ich denke Ihr könnte eine Gefährdungsanalyse in Verbindung mit einer ABC-Analyse anfordern. Gegebenenfalls auch die Pickstrategie einsehen.
30.10.2015 um 08:44 Uhr
Der BR hat einen Anspruch auf die für seine Arbeit erforderlichen Informationen ( § 80 Abs. 2 BetrVG).
Das kann also alles Mögliche sein. Es muss eben nur einen Bezug zu Eurer Arbeit haben.
30.10.2015 um 18:18 Uhr
"Artikelbezeichnung Artikelnummer Geweicht der Artikel Kommissionierplatz"
sorry wenn ich das sage, aber was hat das mit dem Gesundheitsschutz zu tun? Es gibt doch wohl Gefährdungsbeurteilungen für jeden Arbeitsplatz - was interessiert dann den BR diese geforderten Informationen?
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