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Informationsrecht

P
PaulBreitner
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

folgendes wollen wir vom Arbeitgeber wissen: Artikelbezeichnung Artikelnummer Geweicht der Artikel Kommissionierplatz

Hintergrund: Gesundehitsschutz unserer Mitarbeiter.

Haben wir ein Anrecht auf diese Informationen?

Vielen Dank schonmal

1.19303

Community-Antworten (3)

M
Mattes

30.10.2015 um 08:39 Uhr

Guten Morgen,

ich denke Ihr könnte eine Gefährdungsanalyse in Verbindung mit einer ABC-Analyse anfordern. Gegebenenfalls auch die Pickstrategie einsehen.

G
gironimo

30.10.2015 um 08:44 Uhr

Der BR hat einen Anspruch auf die für seine Arbeit erforderlichen Informationen ( § 80 Abs. 2 BetrVG).

Das kann also alles Mögliche sein. Es muss eben nur einen Bezug zu Eurer Arbeit haben.

G
Globus

30.10.2015 um 18:18 Uhr

"Artikelbezeichnung Artikelnummer Geweicht der Artikel Kommissionierplatz"

sorry wenn ich das sage, aber was hat das mit dem Gesundheitsschutz zu tun? Es gibt doch wohl Gefährdungsbeurteilungen für jeden Arbeitsplatz - was interessiert dann den BR diese geforderten Informationen?

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