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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ausbildungsplan - mitbestimmungpflichtig bzw. gibt es ein Informationsrecht an den BR?

VG
Vanessa G.
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein Betrieb mit sieben Auszubildenden und sechs verschiedenen Abteilungen. Es wird regelmäßig ein Ausbildungsplan erstellt (wer von wann bis wann in welcher Abteilung ausgebildet wird).

Ist ein solcher Ausbildungsplan mitbestimmungpflichtig bzw. gibt es ein Informationsrecht an den BR?

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Community-Antworten (4)

Z
Z.Ickig

30.06.2006 um 10:18 Uhr

Mitbestimmungspflichtig könnte dies allenfalls nach § 87 BetrVG sein; da aber gemäß § 87 I BetrVG das Mitbestimmungsrecht auf Sachverhalte bezogen ist, die nicht bereits tariflich oder gesetzlich geregelt sind, würde ich kein MBR sehen. Die Berufsausbildung ist weitestgehend gesetzlich geregelt (Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsordnung, Ausbildungsrahmenplan für die sachliche und zeitliche Gliederung).

Der Abteilungswechsel eines Auszubildenden ist wohl auch keine personelle Einzelmaßnahme i.S.d. § 99 BetrVG, die ein MBR auslöst.

Daher bleibt es wohl bei Unterrichtungs- und Informationsrechten gemäß § 80 BetrVG oder, wenn eine JAV vorhanden ist, § 70 BetrVG

F
Fayence

30.06.2006 um 10:50 Uhr

Z.Ickig, ich muss Dir in diesem Punkt noch einmal widersprechen!

§98 BetrVG Durchführung betrieblicher Bildungsmassnahmen

Typischer Gegenstand des MBR ist der Ablauf der jeweiligen Ausbildung. Das sind im einzelnen Regelungen über einen Versetzungsplan für das Durchlaufen der einzelnen Abteilungen, das Führen und Überwachen von Berichtsheften, die Abhaltung betrieblicher Zwischenprüfungen, regelmäßige Beurteilungen...

(Fitting, 22. Aufl., §98 BetrVG, RN 5ff)

Z
Z.Ickig

30.06.2006 um 11:22 Uhr

Aber nur dann, wenn die bestehenden gesetzlichen oder tariflichen Regeln eine Anpassung an die Ausbildungsmöglichkeiten im Betrieb offen lassen; nur in diesem Rahmen gibt es ein MBR (Stege/Weinspach, Kommentar zum BetrVG, § 98 Rn 9).

Solange wir also nicht erfahren, um welchen Ausbildungsberuf es sich handelt und die dazugehörigen gesetzlichen und tariflilchen Vorschriften nachlesen können, kann man wohl beide Ansichten vertreten.

F
Fayence

30.06.2006 um 11:53 Uhr

Z.Ickig

M.E. zu kurz gegriffen! :-)

Egal um welche Ausbildung es sich handelt, kommt die Ausfüllung und Anpassung der geltenden Vorschriften (z.B. Ausbildungsverordnung) an die betrieblichen Verhältnisse in Betracht! Und mir würde auf Anhieb keine Ausbildungsverordnung einfallen, welche betriebsspezifisch ist!

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