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Nachrücker richtig wählen

B
BRToni
Jan 2018 bearbeitet

Eine Liste hat bei der letzten BR-Wahl gar keinen Sitz erhalten. Rücken die später evtl. nach? Im speziellen Fall, haben wir keine Frau mehr auf den Listen die ins Gremium gewählt wurden. Rückt dann ein weiblicher Kandidat der Liste nach, die nicht der Berechnung nach d’Hondt keinen Sitz erhalten hat? Oder rückt dann ein männlicher Kandidat der betreffenden Liste nach?

Laut Personalratsgesetz verfällt der Anspruch der Listen die keinen Sitz nach d'Hondt erhielten! Da ich nichts anderes finden kann zum BetrVg stelle ich hier mal die Frage.

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

29.10.2015 um 13:31 Uhr

Auch im BetrVG ist es so, dass die Nachrücker nur von den Listen kommen, die bei der Wahl tatsächlich Mitglieder in den BR bekommen haben.

B
BRToni

29.10.2015 um 13:40 Uhr

Hallo gironimo, kann ich das irgendwo nachlesen, damit ich meinem Gremium das so bestätigen kann?

F
fantil

29.10.2015 um 15:19 Uhr

HALLO!

Gironimo, wie ist es dann wenn diese Listen erschöpft sind??? Ich glaube du musst deine Antwort noch mal überdenken.

Gruß Fantil

G
gironimo

29.10.2015 um 15:35 Uhr

Ich überdenke die Antwort. Habe bei der Frage die vollständige "Erschöpfung" übersehen.

Tatsächlich enthält der § 25 BetrVG für den Fall, dass von den "gewählten" Listen keine Ersatzmitglieder mehr vorhanden sind, keine Sperre für das Nachrücken von einer bisher unberücksichtigten Liste.

Ob das nun auch bei Quotenverlust so zu sehen ist .....

K
Kölner

29.10.2015 um 15:37 Uhr

Listensprung ist das Zauberwort

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