Eine Liste hat bei der letzten BR-Wahl gar keinen Sitz erhalten.
Rücken die später evtl. nach?
Im speziellen Fall, haben wir keine Frau mehr auf den Listen die ins Gremium gewählt wurden.
Rückt dann ein weiblicher Kandidat der Liste nach, die nicht der Berechnung nach d’Hondt keinen Sitz erhalten hat?
Oder rückt dann ein männlicher Kandidat der betreffenden Liste nach?

Laut Personalratsgesetz verfällt der Anspruch der Listen die keinen Sitz nach d'Hondt erhielten!
Da ich nichts anderes finden kann zum BetrVg stelle ich hier mal die Frage.