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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rücktrittserklärung des Einzel-BR - kann er sich wieder wählen lassen?

G
Gundel
Nov 2016 bearbeitet

Nach dem Ausscheiden meines Kollegen, welcher erst im april zum BR gewählt wurde, bin ich der letzte verbleibende Nachrücker.

Ich möchte von meinem Amt erstmal zurücktreten, da es definitiv keinen Nachrücker gibt und ich und auch die Belegschaft der Unternehmensleitung nicht so sehr vertrauen, dass wir auch ohne Nachrücker auskommen würden.

Nur einen Nachrücker wählen geht ja nicht. Die Belegschaft hat mir ihr Vertrauen ausgesprochen und würde mich auch wieder wählen, sofern ich mich neben 2 anderen Kollegen zur Wahl stelle und damit 2 Nachrücker zur Verfügung stehen würden.

Darf ich dann überhaupt gleich wieder gewählt werden bzw. darf ich dann überhaupt kandidieren?

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Community-Antworten (6)

R
rolfo2

06.11.2008 um 16:13 Uhr

Ja, natürlich kannst du das machen. Du solltest dir aber vorher sicher sein, dass es auch Kandidaten gibt.

I
Immie

06.11.2008 um 16:39 Uhr

@Gundel Versucht es doch erst mal, warum sollte das nicht gehen? Wir haben seit 1,5 Jahren keine Ersatzmitglieder mehr. Und es ist , solange niemand zurücktritt, doch auch kein Problem.

B
Bonita

06.11.2008 um 17:31 Uhr

Sehe ich auch so! Es ist ja nicht vorgeschrieben, dass bei jeder Sitzung der BR vollständig ist. Ihr müßt lediglich beschlussfähig sein. Und beschlussfähig ist der BR gem § 33 (2) BetrVG, wenn mindestens die Hälfte der BR-Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt.

G
Gundel

07.11.2008 um 10:22 Uhr

vielen Dank für Euer Feedback. Aber ich bin alleine! und habe keine Nachrücker mehr, genau darin liegt ja das Problem.

W
wölfchen

07.11.2008 um 19:12 Uhr

. . . also Ein-Mann-BR ? Dann ist es natürlich blöd, wenn Du mal arbeitsunfähig bist . . .

I
Immie

07.11.2008 um 20:16 Uhr

@Gundel ...bin ich der letzte verbleibende Nachrücker... Das war dann so also nicht zutreffend;-)

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