Erstellt am 28.10.2015 um 16:08 Uhr von stehipp
Ich glaube, um das zu beantworten, muss der Begriff des "Leiters" klarer definiert werden.
Ist er "nur" Abteilungsleiter, kann er weiterhin im BR verbleiben. Durch den Rücktritt als Vorsitzender ist somit normales Mitglied.
Anders sieht es in meinen Augen aus, wenn er in die Gruppe der leitenden Angestellten fällt. Diese dürfen regelmäßig nicht wählen oder gewählt werden. Demnach müsste er hier sein Amt niederlegen. Allerdings ist diese Gruppe häufig viel kleiner als man allgemein annimmt.
Erstellt am 28.10.2015 um 17:25 Uhr von gironimo
Auch BR-Mitglieder mit Leitungsaufgaben sind möglich. Die Grenze sind dann die leitenden Angestellten im Sinne des § 5 BetrVG.
Allerdings sollte der Kollege für sich überlegen, ob er dem BR einen Denst erweist. Je höher die Führungsebene, um so höher der eigene Interessenkonflikt.
Erstellt am 28.10.2015 um 18:25 Uhr von moreno
Ach so ein BRM in der Leitungsebene ist manchmal sehr nützlich ;-)
Erstellt am 29.10.2015 um 07:47 Uhr von Erbsenzähler
Auf einem BR-Seminar habe ich einmal ein BRM kennengelernt, der hatte sogar Prokura. Er erfüllte aber nicht (genug) Voraussetzungen eines leitenden Angestellten.
Leitend ist nur wer die Bedingungen gem. § 5 Absätze 3+4 Betriebsverfassungsgesetz erfüllt.